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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Gründungsförderung

Instrumente der Gründungsförderung greifen jährlich vielen Menschen unter die Arme, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen. 

Ehepaar schaut über Dokumente

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist auch für Arbeitslose eine Erfolg versprechende Option. Denn Evaluationsstudien belegen, dass Gründungen aus Arbeitslosigkeit nicht weniger bestandsfest sind. Die Verbleibsquote von geförderten Gründerinnen und Gründern ist hoch und die Wiedereintrittsquoten in Arbeitslosigkeit niedrig.

Welche Leistungen gibt es für arbeitslose Existenzgründerinnen und Existenzgründer?

Gründungsförderung durch die Agentur für Arbeit (Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III)

Der Gründungszuschuss im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) dient der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung in der ersten Zeit nach der Gründung. Die Unterstützung wird als Ermessensleistung in zwei Phasen gewährt:

  1. Phase von sechs Monaten: die Gründerin oder der Gründer kann einen Zuschuss in Höhe seines vorherigen individuellen Arbeitslosengeldes plus eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro für die soziale Absicherung erhalten.
  2. Phase von neun Monaten: die monatliche Pauschale zur sozialen Absicherung in Höhe von 300 Euro kann weiter geleistet werden, wenn eine hauptberufliche Geschäftstätigkeit belegt wird.

Gründungsförderung durch die Jobcenter (Zweites Buch Sozialgesetzbuch(SGB II)

Ein wichtiges Instrument zur Förderung von Existenzgründungen ist das Einstiegsgeld nach dem SGB II.

Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, dass zusätzlich zum Arbeitslosengeld II über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gezahlt wird. In der Regel beträgt die Förderung 50 Prozent des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft kann sich eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte ergeben. Insgesamt variiert das Einstiegsgeld aber je nach Einzelfall entsprechend der persönlichen Voraussetzungen Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung, sodass über das Einstiegsgeld das örtliche Jobcenter entscheidet.

Zusätzlich können Arbeitslosengeld-II Empfängerinnen und Empfänger, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder bereits ausüben, Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachmitteln erhalten. Diese Sachmittel müssen für die Selbständigkeit notwendig und angemessen sein. Zuschüsse sind dabei auf einen Betrag von 5.000 Euro begrenzt, können aber auch in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Darlehen können die Summe von 5.000 Euro auch übersteigen. Allerdings ist die Gewährung dieser Leistungen an die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbständigkeit gebunden. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, auch eine Förderung von Beratung und Kenntnisvermittlung durch Dritte (z.B. Gründungsinitiativen oder Unternehmens-/Steuerberater) erhalten, um z.B. die selbständige Erwerbstätigkeit zu stabilisieren oder neu auszurichten.

Darüber hinaus unterstützt das SGB II auch bereits selbständig Tätige mit ergänzenden Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II). Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt grundsätzlich abgesichert ist, wenn das Erwerbsein­kommen nicht ausreicht. Außerdem wird das Erwerbseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit bei der Überprüfung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, teilweise nicht angerechnet. Selbständige haben somit im Ergebnis immer ein höheres Einkommen als Menschen, die ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen.

Welche Hilfen gibt es noch?


Im Vorfeld der Gründung können alle arbeitslose Gründungsinteressierte zudem durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III gefördert werden, z.B. durch Gründungsseminare.

Gerade Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder Hilfebedürftigkeit haben Schwierigkeiten in der Kapitalakquise. Die Bundesregierung hat daher seit Anfang 2010 den Mikrokreditfonds Deutschland eingerichtet. Im Rahmen eines kooperativen Modells werden Kleinkredite bis 20.000 EURO an Unternehmen und Existenzgründerinnen/Existenzgründer vergeben, die von ihrer Hausbanken keinen Kredit erhalten. Im Fokus stehen insbesondere Unternehmen, die von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden sowie Betriebe mit hoher Ausbildungsbereitschaft. Die GLS Bank vergibt die Kredite auf Empfehlung von Mikrofinanzinstituten. Die Mikrofinanzinstitute betreuen die Kreditnehmenden im persönlichen Kontakt. Die Kreditvergabe erfolgt in kleinen Schritten mit kurzen Rückzahlungsfristen von maximal 36 Monaten.

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Gründerinnen und Gründer haben nach § 28a SGB III die Möglichkeit, ihren bereits zuvor erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld gegen Zahlung freiwilliger Beiträge aufrecht zu erhalten (so genannte Freiwillige Weiterversicherung). Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Zugehörigkeit zur der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
  • Antragstellung auf freiwillige Weiterversicherung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Die monatlich zu entrichtenden Beiträge orientieren sich grundsätzlich an den Beiträgen, die für eine durchschnittliche Arbeitnehmerin bzw. einen durchschnittlichen Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden

Unterstützung nach der Gründung

Das Programm "Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit" richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die gründungsorientierte Leistungen nach dem Rechtskreisen des SGB II und SGB III erhalten. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern aus Arbeitslosigkeit eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen von Beratern kostengünstig in Anspruch nehmen zu können. Das Programm führt die KfW Bankengruppe durch. Sie arbeitet vor Ort mit Regionalpartnern wie Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften zusammen.

Stand: 01.04.2012

Zusatzinformationen

Webseite

SGB II Informationsplattform

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.