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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Ausländerbeschäftigung

Der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften wird in Zukunft steigen. Trotz des großen einheimischen Potenzials sind wir daher auch auf Zuwanderung angewiesen. Darum hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zuzug von Fachkräften mit akademischer Ausbildung deutlich erleichtert.

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten

Die Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern aus Rumänien und Bulgarien sowie aus Drittstaaten nach Deutschland wird durch ein nachfrageorientiertes System gesteuert.

Ausländische Fachkräfte: Kabinett beschließt Regelung

Am 22. Juni 2011 hat das Bundeskabinett entschieden, ausländischen Fachkräften mit einer entsprechenden Hochschulausbildung in sogenannten Engpassberufen die Zustimmung zur Beschäftigung in Deutschland ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchender (Vorrangprüfung) zu erteilen.

Arbeitskräfteallianz

Die Bewältigung eines drohenden Arbeitskräftemangels kann nur zusammen gelingen. Deshalb ist das Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften erforderlich, um gemeinsam erfolgreich zu sein.

Arbeitsmarktintegration ist Kernaufgabe

Trotz vieler Verbesserungen in den vergangenen Jahren besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Migrantinnen und Migranten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration mit einer Vielzahl konkreter Maßnahmen.

Zusatzinformationen

Webseite

SGB II Informationsplattform

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Dialog

Ihre Frage zum Thema

Bürgertelefon zum Thema "Arbeitsmarktpolitik und -förderung/ Kurzarbeitergeld"

Erreichbar montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr

01805 / 67 67 11

0,14 € / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 € / Minute