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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Arbeitsvermittlung

Arbeitsvermittlung

Die Arbeitsvermittlung ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Daseinsfürsorge und gehört zum Kern moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

Private Arbeitsvermittlung

Bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung kann Sie nicht nur die öffentliche Arbeitsverwaltung unterstützen. Sie können auch private Arbeitsmarktdienstleister Ihrer Wahl mit der Vermittlung in Beschäftigung beauftragen.

Vermittlungsbudget 

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei der Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen.

Eingliederungszuschüsse

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse erhalten.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Hierunter versteht man Maßnahmen, die geeignet und angemessen sind, die Eingliederungsaussichten von Ausbildungsuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen zu unterstützen.

Berufsberatung, Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung

Berufsberatung umfasst die Erteilung von Rat und Auskunft insbesondere zur Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und über Wege der Förderung der beruflichen Bildung.

Arbeitsvermittlung ins Ausland

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bietet einen umfassenden Service zur Beantwortung aller Fragen, die mit der Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland zusammenhängen.

Zusatzinformationen

Arbeitsvermittlung

Eingliederungschancen erhöhen

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt.

Webseite

SGB II Informationsplattform

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.