Bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung kann Sie nicht nur die öffentliche Arbeitsverwaltung unterstützen. Sie können auch private Arbeitsmarktdienstleister Ihrer Wahl mit der Vermittlung in Beschäftigung beauftragen.
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei der Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen.
Hierunter versteht man Maßnahmen, die geeignet und angemessen sind, die Eingliederungsaussichten von Ausbildungsuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen zu unterstützen.
Berufsberatung umfasst die Erteilung von Rat und Auskunft insbesondere zur Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und über Wege der Förderung der beruflichen Bildung.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bietet einen umfassenden Service zur Beantwortung aller Fragen, die mit der Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland zusammenhängen.