Navigation und Service

Logo: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Führt zur Startseite

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Arbeitslosengeld

Bezugsdauer, Höhe, Neuregelungen zum Arbeitslosengeld

Taschenrechner in einer Hand

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem SGB III geleistet wird. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert.

Das Arbeitslosengeld ist die Leistung einer Risikoversicherung. Die Höhe dieser Leistung bestimmt sich deshalb nicht nach der Dauer oder der Gesamtheit der gezahlten Beiträge zur Arbeitsförderung sondern nach dem versicherten Risiko. Versichertes Risiko ist der wegen Beschäftigungslosigkeit eintretende Entgeltausfall. Aufgabe des Arbeitslosengeldes ist es, den Lebensunterhalt anstelle des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern.

Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes deshalb für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % des um pauschalierte Abzüge verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.

Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit von zwölf Monaten muss grundsätzlich innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung (sog. Rahmenfrist) erfüllt werden.

Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, das mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, beträgt die Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf, für über 50-jährige Arbeitnehmer bis zu 15, für über 55-jährige Arbeitnehmer bis zu 18 und für über 58-jährige Arbeitnehmer bis zu 24 Monate.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und dem bei Entstehung des Anspruchs vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen ab:

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate)Vollendetes LebensjahrHöchstanspruchsdauer (Monate)

12

6

16

8

20

10

24

12

30

50.

15

36

55.

18

4858.24

Personen mit überwiegend kurzen befristeten Beschäftigungen können seit dem 1. August 2009 unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zur Versicherungsleistung Arbeitslosengeld erhalten:
Voraussetzung für diesen erleichterten Zugang ist insbesondere, dass

  • sich die in der Rahmenfrist liegenden Beschäftigungstage überwiegend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen ergeben, die auf nicht mehr als sechs Wochen befristet sind und
  • das Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten die maßgebliche Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Westdeutschland 2012: 2.625 Euro (bzw. 31.500 Euro jährlich); Ostdeutschland 2012: 2.240 Euro (bzw. 26.880 Euro jährlich) nicht übersteigt. Bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen gilt vom 1. August 2009 bis zum 1. August 2012 eine sechsmonatige Anwartschaftszeit.

Bei Erfüllung dieser Anwartschaftszeit beträgt die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld unabhängig vom Lebensalter

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit
einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monate
... Monate

6

3

8

4

10

5

Stand: 09.09.2009

Zusatzinformationen

Webseite

SGB II Informationsplattform

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Dialog

Ihre Frage zum Thema

Bürgertelefon zum Thema "Arbeitsmarktpolitik und -förderung/ Kurzarbeitergeld"

Erreichbar montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr

01805 / 67 67 11

0,14 € / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 € / Minute