Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung (SGB III)
Das Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Es ist Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes, das bis zum 31. Dezember 1997 das Arbeitsförderungsrecht regelte.
Das SGB III umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt.
Das SGB III wird durch zahlreiche weitere Gesetze ergänzt. So regelt das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Grundsicherung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger außerhalb bzw. über die Arbeitslosenversicherung hinaus. Weitere Gesetze regeln die Förderung der Beschäftigung, die soziale Sicherung besonderer Personengruppen oder die Einhaltung der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Hierzu zählen beispielsweise das Altersteilzeitgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).

