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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handha­bung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung, LasthandhabV) ent­hält in Umsetzung einer entsprechenden europäischen Richtlinie Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei manuellen Lastenhandhabungen (Heben, Tragen, Ziehen, Schieben), die eine Gefährdung für die Beschäftigten, besonders der Lendenwirbelsäule, mit sich brin­gen. Grundsätzlich sind die Arbeitgeber gehalten, solche Lastenhandhabungen durch organisatorische oder technische Maßnahmen zu vermeiden.

Ist dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten, dass diese Tä­tigkeiten möglichst sicher und mit möglichst geringer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten vonstatten gehen. Dazu hat er die Gesundheitsgefährdung anhand be­stimmter Merkmale der Lastenhandhabung zu beurteilen.

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