Navigation und Service

Logo: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Führt zur Startseite

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Niederspannungsverordnung (1. GPSGV)

Die Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Niederspannungsverordnung, Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb be­stimmter Spannungsgrenzen - 1. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 2006/95/EG in nati­onales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen neuer elektrischer Betriebsmittel.

Die Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Niederspannungsverordnung, Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb be­stimmter Spannungsgrenzen - 1. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 2006/95/EG in nati­onales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen neuer elektrischer Betriebsmittel.

Elektrische Betriebsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst eine Vielzahl verschiedener Endverbraucherprodukte wie z.B. Kaffeemaschine, Fern­seher, Elektroherd. Hinzu kommen Produkte, die zum Einbau in andere Geräte vor­gesehen sind (z.B. Schalter, Transformatoren, Elektromotoren). Batteriebetriebene Geräte fallen hingegen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der Nieder­spannungsverordnung, da sie zumeist außerhalb der festgelegten Spannungsgrenzen liegen. Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.

Zusatzinformationen