Niederspannungsverordnung (1. GPSGV)
Die Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Niederspannungsverordnung, Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen - 1. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 2006/95/EG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen neuer elektrischer Betriebsmittel.
Die Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Niederspannungsverordnung, Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen - 1. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 2006/95/EG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen neuer elektrischer Betriebsmittel.
Elektrische Betriebsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst eine Vielzahl verschiedener Endverbraucherprodukte wie z.B. Kaffeemaschine, Fernseher, Elektroherd. Hinzu kommen Produkte, die zum Einbau in andere Geräte vorgesehen sind (z.B. Schalter, Transformatoren, Elektromotoren). Batteriebetriebene Geräte fallen hingegen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der Niederspannungsverordnung, da sie zumeist außerhalb der festgelegten Spannungsgrenzen liegen. Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
