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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Auszug aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz / Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen (KraftStg)

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) werden u.a. die Vorraussetzungen für eine Kfz-Steuervergünstigung für schwerbehinderte Menschen definiert.

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) werden u.a. die Vorraussetzungen für eine Kfz-Steuervergünstigung für schwerbehinderte Menschen definiert.

Von der Steuer befreit ist das Halten von Kraftfahrzeugen grundsätzlich nur, wenn die Fahrzeuge für schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, die hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind. Schwerbehinderten Menschen, die infolge ihrer Behinderung im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind und gehörlosen Menschen, wird eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent dann gewährt, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen. Die Steuervergünstigungen stehen den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu.

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