A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Suche im Rentenlexikon
Ergebnisse
Übergangsbereich
Siehe Gleitzone .
Grundrente (Grundrentenzuschlag)
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten (vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege) sowie ein Durchschnittwert an Entgeltpunkten im gesamten Versicherungsleben von grundsätzlich unter 0,8 Entgeltpunkten. Für höchstens 35 Jahre werden die Entgeltpunkte auf bis zu 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten hochgewertet.
Sozialpartnermodell Betriebsrente
Im Rahmen von Tarifverträgen können die Sozialpartner ab 2018 Betriebsrenten ohne Garantien durch Arbeitgeber und Versorgungseinrichtung vereinbaren. Damit besteht die Chance auf höhere Betriebsrenten. Die Sozialpartner müssen sich an der Durchführung und Steuerung der neuen Betriebsrenten beteiligen Dies können sie entweder durch eigene Einrichtungen oder durch Mitwirkung in bestehenden Einrichtungen. Die Tarifparteien können z.B. bestimmen, in welchem Verhältnis Sicherheit und Renditechancen dieser neuen Form der Betriebsrente stehen sollen. Den Rahmen dafür setzen spezifische Vorschriften im Versicherungsaufsichtsrecht, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden. Sofern für die neue Betriebsrente die Entgeltumwandlung genutzt wird und dadurch Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts an die Versorgungseinrichtung abführen.
Grundzulage
Der Aufbau der zusätzlichen privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) wird durch staatliche Zulagen gefördert. Die Höhe der Zulagen richtet sich im Einzelfall aber nach der Höhe der Eigenbeiträge. Nur wer eine Mindesteigenbeitrag einbringt, erhält die volle Zulage (175 Euro). Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringt (zum Beispiel 50 Prozent), erhält eine anteilige Zulage (also in diesem Fall die Hälfte der vollen Zulage). Die erforderliche Gesamtsparleistung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage) beträgt vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Mütterrente
Informationen zur Mütterrente finden Sie hier. Siehe auch unter Kindererziehungszeit
Riester-Rente
Der Staat fördert den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge in Form von Zulagen und Steuervorteilen.
Wer einen Anlagebetrag (Eigenbeitrag plus staatliche Zulage) von insgesamt 4 Prozent seines maßgeblichen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro) im Jahr anspart, erhält die maximale Zulage von 175 Euro) im Jahr für jeden Förderberechtigten und 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro). Außerdem kann der Anlagebetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Der Zulagenanspruch wird dann allerdings gegengerechnet.
Restverrentung
Der Abschluss einer Rentenversicherung ab dem 85. Lebensjahr im Anschluss an Auszahlungen aus einem Investmentfonds oder einem Banksparplan.
Niveausicherungsklausel
Die vom Gesetz zugrunde gelegte Größe zur Darstellung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Sicherungsniveau vor Steuern. Dieses Niveau beschreibt das Verhältnis von Rente zu Verdienst. Rente ist dabei eine jährliche sogenannte Standardrente nach 45 Jahren Arbeit mit Durchschnittsverdienst gemindert um die vom Rentner zu leistenden Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung). Verdienst ist ein rentenrechtliches Durchschnittsentgelt vermindert um die durchschnittlichen Sozialabgaben. Die Steuerbelastung wird bei beiden Größen nicht berücksichtigt.
Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei mindestens 48 Prozent gehalten. Hierfür wurde die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine Versorgungseinrichtung ähnlich einer Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der Arbeitgeber leistet Beiträge, an denen sich die Arbeitnehmer beteiligen können. Die Pensionskassen unterliegen dabei strengen Anlagebeschränkungen. Nur ein begrenzter Teil der Anlagemittel kann in Aktien investiert werden. Damit wird das Risiko minimiert, gleichzeitig werden aber auch Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Er ist wie die Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersvorsorge durchführt. Weil die Kapitalanlage bei Pensionsfonds im Vergleich zu Direktversicherungen und Pensionskassen wesentlich weniger reglementiert wird, besteht die Möglichkeit, höhere Renditen und damit höhere Versorgungsleistungen zu erzielen.