Aktuelles Rundschreiben zum Sozialen Entschädigungsrecht
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20. Februar 2026

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RUND­­SCHREIBEN

Liebe Leserin, lieber Leser,

gerne informieren wir Sie über das Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Februar 2026 zur Klarstellung zum Regelungsgehalt von § 77 Absatz 3 SGB XIV.

Rundschreiben Soziale Entschädigung vom 16. Februar 2026 - Vb6-53408-5-15

Durchführung des 14. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) - Klarstellung zum Regelungsgehalt von § 77 Absatz 3 SGB XIV

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