Warum soll die Reform grundsätzlich erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten?
Die Länder benötigen die Jahre 2020 - 2023 für die Vorbereitung der Durchführung des neuen Rechts, insbesondere im Bereich der IT- Anpassungen, der Änderung der Strukturen der Verwaltung und der Aus- bzw. Fortbildung des Personals.