Jugendberufsagenturen
Agenturen für Arbeit, Jobcenter sowie Träger der Jugendhilfe sind in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlichen gesetzlichen Zielen für die Beratung und Integration junger Menschen in Gesellschaft, Ausbildung und Arbeit verantwortlich. Jeder Träger zeichnet sich in der Praxis durch ein differenziertes Hilfe- und Dienstleistungsangebot aus. Für junge Menschen, die die Unterstützung dieser Sozialleistungsträger benötigen, ist der Zugang zu deren bedarfsgerechten Leistungsangeboten nicht immer transparent. Dass die Sozialleistungsträger eng und abgestimmt zusammenarbeiten, erscheint daher umso wichtiger, um die jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf bestmöglich und "aus einer Hand" zu unterstützen.
Mit viel Engagement haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Jugendämtern in den vergangenen Jahren trägerübergreifende Strategien zur Unterstützung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf aufgebaut, damit junge Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Mittlerweile beteiligen sich über 90 Prozent der Agenturen für Arbeit und über 73 Prozent der Jobcenter, 190 Landkreise und 56 Städte, darunter 86 kreisfreie Städte und die Stadtstaaten an Kooperationen wie Jugendberufsagenturen (Stand: Januar 2017). Der Aufbau und die Umsetzung einer Jugendberufsagentur orientieren sich allein an lokalen Rahmenbedingungen, was zu einer großen Vielfalt an Umsetzungsformen geführt hat. Der Begriff "Jugendberufsagentur" wird als Sammelbergriff für die vielen unterschiedlichen Kooperationsformen im Land verwendet.
Die Vielgestaltigkeit der Koordinations- und Schnittstellenarbeit in Jugendberufsagenturen ist groß. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Fachkräfte bis hin zur Neuorganisation der Ansprech-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote in einem Stadtbezirk oder einem Landkreis umgesetzt. Damit sich die zahlreichen bereits bestehenden Ansätze fortentwickeln können und praxisgerechte Formen der Zusammenarbeit gefördert werden, wurde von Anfang an auf eine Entwicklung in dezentraler Verantwortung gebaut. Dieser Prozess wird mit der Selbstbewertung weiter gestärkt.
Selbstbewertung für Jugendberufsagenturen
Zur Unterstützung der qualitativen Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen stellen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag das Verfahren "Selbstbewertung für Jugendberufsagenturen" bundesweit zur Verfügung. Mit der Selbstbewertung können die Kooperationspartner einer Jugendberufsagentur feststellen, wo sie bereits gut aufgestellt sind und wo sie Entwicklungsperspektiven sehen. Neben Agentur für Arbeit, Jobcenter und Träger der Jugendhilfe können weitere Akteure, z. B. allgemein- und berufsbildende Schulen, an der Selbstbewertung teilnehmen, sofern sie als Kooperationspartner an der Jugendberufsagentur beteiligt sind.
5 gute Gründe für die Selbstbewertung
Die Selbstbewertung ermöglicht,
- eine Standortbestimmung in einfacher, kompakter und übersichtlicher Form vorzunehmen,
- die Kooperation zu reflektieren und ein gemeinsames Verständnis über die Qualität der gemeinsamen Arbeit zu entwickeln,
- gemeinsam Stärken und Entwicklungsfelder des lokalen Konzepts zu ermitteln,
- das Beratungs- und Dienstleistungsangebot als abgestimmtes Ganzes für eine Stadt oder einen Landkreis im Sinne der jungen Menschen weiterzuentwickeln,
- sich als "DIE" Anlaufstelle für junge Menschen am Übergang Schule - Beruf zu etablieren.
Im Mittelpunkt der Selbstbewertung stehen Fragen zur Strategie und Ausrichtung der Jugendberufsagentur. Das Verfahren richtet sich daher in erster Linie an die Mitglieder der Geschäftsführungen, Amtsleiterinnen und Amtsleiter, Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten. Für einzelne fachliche Themenbereiche kann es sinnvoll sein, die Fragestellungen in einem erweiterten Kreis zu diskutieren.
Die Fragestellungen beziehen sich auf sechs Handlungsfelder und die dazugehörigen Teilaspekte:

Die an der Selbstbewertung beteiligten Kooperationspartner geben eine in ihrer Institution abgestimmte Einschätzung sowohl zum Stand der Umsetzung als auch zu möglichen Entwicklungsperspektiven ab.
Vorbereitende Aktivitäten für die Selbstbewertung
Wenn die Entscheidung für die Selbstbewertung gefallen ist, legen die Kooperationspartner der Jugendberufsagentur folgende Verantwortlichkeiten fest:
- für die Jugendberufsagentur: eine Person, die für den Prozess der Selbstbewertung die koordinierende Rolle übernimmt, d.h. den Prozess anstößt, begleitet und ihn abschließt (nachfolgend "Koordinatorin" bzw. "Koordinator" genannt) sowie
- für jeden Kooperationspartner: eine Person, die für die Koordinatorin bzw. den Koordinator als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner agiert und beispielsweise das Ausfüllen des Fragebogens für die eigene Institution übernimmt.
Es empfiehlt sich als Einstieg in die Selbstbewertung, eine Auftakt-/ Informationsveranstaltung für alle Kooperationspartner durchzuführen. In dieser werden alle Beteiligten über die Hintergründe und Ziele, den Prozess der Selbstbewertung sowie über die Aufgaben der Kooperationspartner informiert. Damit ist sichergestellt, dass alle über denselben Wissensstand verfügen. Zur Unterstützung steht eine "Präsentation für die Informationsveranstaltung" zur Verfügung.
Schritt für Schritt – von der Analyse bis zur Umsetzung von Weiterentwicklungsmaßnahmen
Der Selbstbewertungsprozess besteht aus vier Schritten:

Ausführliche Informationen zum Prozess der Selbstbewertung enthält die Broschüre "Entwicklungsperspektiven in Jugendberufsagenturen erkennen und umsetzen"
Umsetzungsalternativen bei der Durchführung der Selbstbewertung
Bei der Durchführung der Selbstbewertung gibt es zwei Alternativen:
-
Alternative 1: Durchführung der Selbstbewertung in Papierform
Jugendberufsagenturen, die sich für diese Durchführung entscheiden, nutzen- den Fragebogen zur Selbstbewertung,
-
die dazugehörigen Erläuterungen zum Fragebogen und
die Auswertungsmatrix mit deren Hilfe ein vergleichender Überblick über die vorgenommenen Bewertungen möglich ist.
-
Alternative 2: Durchführung der Selbstbewertung mit
IT
-Unterstützung
Zur Beantwortung und Auswertung der Fragebögen wurde ein IT-Tool entwickelt, auf das alle Kooperationspartner zugreifen können.
Zugang zum IT-Tool für Nutzerinnen und Nutzer in Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen:
Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über ein bundesweit einheitliches IT-Netzwerk und stellt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das IT-Tool "Selbstbewertung für Jugendberufsagenturen" zentral über diese Infrastruktur zur Verfügung. Hierfür ist die Einrichtung der entsprechenden Rollen ("Koordinator" bzw. "Träger") über den BA-internen IM-Webshop notwendig.
Ausführliche Informationen zur Beantragung des Zugangs und zur technischen Umsetzung können folgenden Leitfäden entnommen werden:
- Leitfaden für Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesagentur für Arbeit
- Leitfaden für Träger der Bundesagentur für Arbeit
Zugang zum IT-Tool für Kommunen (zugelassene kommunale Träger und Jugendämter) und Schulen:
Da Kommunen und Schulen über individuelle IT-Netzwerke verfügen, erfolgt der Zugang zum gleichen IT-Tool "Selbstbewertung für Jugendberufsagenturen" auf nachfolgendem Weg:
Koordinatorinnen und Koordinatoren von zugelassenen kommunalen Trägern, Jugendämtern und Schulen laden das IT-Tool "Selbstbewertung für Jugendberufsagenturen" inkl. des zugehörigen Add-Ins unter: Selbstbewertungstool JBA herunter.
Informationen zur Bereitstellung und zur technischen Umsetzung enthält der Leitfaden für Koordinatorinnen und Koordinatoren in Kommunen und Schulen.
Die beteiligten Kooperationspartner, die zur Beantwortung des Fragebogens aufgefordert werden, laden das Add-In herunter und aktivieren es lokal.
Informationen zur Bereitstellung und technischen Umsetzung enthält der Leitfaden für Träger in Kommunen und Schulen.
Die Software kann so in jeder lokalen Infrastruktur installiert werden. Alle Kooperationspartner der Jugendberufsagentur greifen auf das gleiche IT-Tool zu, so dass die bearbeiteten Fragebögen zwischen den Partnern kompatibel sind und nach Vorliegen der Voraussetzungen eine gemeinsame Auswertung geniert werden kann.
Die Gegenüberstellung der Befragungsergebnisse aller Kooperationspartner bildet nach der ersten Analyse den Anknüpfungspunkt für den anschließenden trägerübergreifenden Dialogprozess. Dieser kann im Rahmen eines selbstmoderierten Austauschs erfolgen. Die Empfehlung zum fachlichen Austausch enthält Hinweise, Anregungen und Tipps für den örtlichen Austausch im Format eines Workshops.
Im Dialogprozess diskutieren die Kooperationspartner die bisher erreichten Erfolge der Jugendberufsagentur und vereinbaren, aufgrund der erreichten Ergebnisse in der Selbstbewertung, mögliche Entwicklungsperspektiven für die weitere gemeinsame Arbeit.
Bei Bedarf kann für den trägerübergreifenden Dialogprozess eine externe Moderation / Beratung in Anspruch genommen werden. Jugendberufsagenturen können über die gemeinsamen Einrichtungen oder über die Agenturen für Arbeit die Unterstützung der Internen Beratung der Bundesagentur für Arbeit für den Gesamtprozess oder für einzelne Prozessteilschritte nutzen. Weitere Informationen hierzu enthält der Themenflyer der Internen Beratung.
Praxistipps
Die Praxistipps zeigen auf, welche Lösungsansätze in den Jugendberufsagenturen vor Ort bereits zu guten Ergebnissen geführt haben. Sie können immer nur ein Impuls für den lokalen Veränderungsprozess sein. Aufgrund der Vielfalt der Zusammenarbeitsformen in den Jugendberufsagenturen kann eine detaillierte Anleitung zur tatsächlichen, technischen und rechtlich korrekten Umsetzung einzelner Beispiele vor Ort nicht erfolgen.

Die nachfolgenden Praxistipps sind den Handlungsfeldern und deren Teilaspekten zugeordnet:
Leistungsangebot der Kooperation
- Rechtskreisübergreifende Schulpräsenz Arbeitsbündnis LK Verden
- "FAMILIENSTART" Jugendjobcenter Frankfurt/M
- ZIP-Dienstleistungskatalog JBA Krefeld
- Team JBA in der Schule LK Osnabrück
- Rechtskreisübergreifende Sprechstunde JBA Monheim
- Aktion "Fit in die Ausbildung" JBA Bremen-Bremerhaven
- JUBAG mobil JBA Augsburg
- Landeskonzept Berufs- und Studienordnung JBA Berlin
- "Zukunftswerkstatt" (§ 16h SGB II) JBA Ilmkreis
- Gemeinsamer Planungsprozess der Angebote der Rechtskreise SGB II, III, VIII
- Broschüre „Anschlüsse ermöglichen – Perspektiven eröffnen“
- Geschäftsordnung Planungsteam
- Umfrageaktion zur Zufriedenheit mit der JBA Neumünster
Netzwerkaufbau
- Landeskonzept Berufs- und Studienordnung JBA Berlin
- Team JBA in der Schule LK Osnabrück
- Jugendkonferenz der AG Jugend-Beruf LK Böblingen
- Broschüre zur Integration junger Flüchtlinge JBA Stuttgart
- Vernetzung – Schlüssel für den Erfolg ABJB LK Bentheim
- Projekt "Ihr gewinnt" – Zusammenarbeit JBA und IHK Hannover
- Geschäftsordnung der lokalen Steuerungsrunden sowie der JBA-Standortsprecherinnen und Standortsprecher
Netzwerkgestaltung
Prozesssteuerung / Fallbearbeitung
- Gemeinsame Fallbearbeitung JBA Berlin
- Einbindung des Integrationspoints JBA Krefeld
- Zugangssteuerung JBA Berlin
- Kundensteuerung JBA Frankfurt/O
- Kollegiale Beratung JBA Bremen-Bremerhaven
- Kooperationsvereinbarung AG Jugend-Beruf LK Böblingen
- Durchführung einer Fallkonferenz
- Standards für eine gemeinsame Fallbetreuung SGB II und VIII
Physische Ausgestaltung
Externe Kommunikation
Damit auch zukünftig gute Praxisbeispiele den standortübergreifenden Austausch unterstützen, ist die Mithilfe aller Akteure erforderlich.
Jugendberufsagenturen, die hierzu einen Beitrag leisten möchten, nutzen bitte die Vorlage Praxistipp und senden diese an das Postfach Zentrale.AM33@arbeitsagentur.de.
Service
Bei Fragen zu technischen und fachlichen Problemen wenden Sie sich an das Fachreferat des BMAS IIb3@bmas.bund.de.
Publikationen
Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen, Grundlagen für ein Leitbild, Deutscher Verein (2016).