Teilhabe

Behindertengleichstellungsgesetz

Die Weiterentwicklung des seit 2002 bestehenden Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) regelt u.a. Fragen der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Infrastruktur und die Verwendung der Gebärdensprache sowie der Leichten Sprache. Ziel der Reform des BGG ist unter anderem, immer noch bestehende bauliche Barrieren in Bundesgebäuden abzubauen und damit die Lage für Menschen mit Behinderungen Schritt für Schritt barrierefreier gestalten. Dies ist ein wichtiger Baustein hin zu mehr Inklusion.

Behindertengleichstellungsgesetz

Die Grafik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stellt dar, was in das Behindertengleichstellungsgesetz einfließt, nämlich:

  • Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention
  • Verbesserung der Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung
  • Stärkung der leichten Sprache
  • Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
  • Schlichtungsstelle in Streitfragen
  • Förderung der Partizipation von Verbänden von Menschen mit Behinderungen

Das bislang geltende BGG wurde unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt. Der Behinderungsbegriff und das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt werden daran angepasst. Angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK werden ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.

Ein wichtiger Schritt ist die Novelle insbesondere in Richtung mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich. Entsprechend enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des Bundes, z.B. seiner Bestandsbauten und im Bereich Informationstechnik.

Um sprachliche Barrieren für Menschen mit Lern- und geistigen sowie seelischen Behinderungen abzubauen wird die Leichte Sprache im BGG und im Sozialgesetzbuch verankert. Künftig sollen Behörden damit noch mehr Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Seit 2018 werden Bescheide – je nach Bedarf – auch kostenfrei in Leichter Sprache erläutert. Gerade im Sozialverwaltungsverfahren ist dies wichtig für Menschen mit Behinderungen.

Mit dem BGG wird eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit errichtet. Sie soll vor allem Behörden zur Umsetzung des BGG beraten und unterstützen. Darüber hinaus kann sie auch Wirtschaft, Verbände und Zivilgesellschaft beraten – zum Beispiel bei Zielvereinbarungen zur Erreichung oder Verbesserung von Barrierefreiheit. Organisatorisch wird die Fachstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt.

In Streitfällen können sich Menschen mit Behinderungen in Zukunft an eine, bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtete, Schlichtungsstelle wenden. Damit wird im BGG eine außergerichtliche und rasche Streitbeilegung für Menschen mit Behinderungen und Verbände, die nach dem BGG anerkannt sind, ermöglicht.

Nicht zuletzt sieht das BGG eine stärkere Förderung der Partizipation von Verbänden von Menschen mit Behinderungen vor. Ziel ist es, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen eine aktive Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zu ermöglichen. Dafür wurden 2016 500.000 Euro und seit 2017 Mittel in Höhe von einer Million Euro jährlich bereitgestellt.