Rente

Rentenversicherungsbericht / Alterssicherungsbericht

Einmal im Jahr legt die Bundesregierung den Rentenversicherungsbericht vor.

Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rentenversicherungsbericht, in dem die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dargestellt wird. Der Rentenversicherungsbericht wird aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (§ 154 SGB VI) erstellt. Er beinhaltet insbesondere folgende Aspekte:

  • Eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung in den künftigen fünf Kalenderjahren. Die Übersicht wird auf Grundlage der aktuellen Einschätzung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung erstellt. Diese Berechnungen bilden den Schwerpunkt des Berichts.
  • Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage und des Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren. Bei diesen Modellrechnungen handelt es sich um modellhafte Vorausberechnungen, nicht aber um Prognosen der zukünftigen finanziellen Entwicklung.
  • Eine Darstellung der Entwicklung der Renten in den neuen Ländern. Über die Entwicklung der Renten in den neuen Ländern wird so lange gesondert berichtet, bis sich die Lohn- und Gehaltssituation in den neuen Ländern an die Lohn- und Gehaltssituation in den alten Ländern angeglichen hat.

Der Rentenversicherungsbericht wird einmal je Wahlperiode um den Alterssicherungsbericht ergänzt. Der Alterssicherungsbericht gibt einen Überblick über die Finanzierung und die Leistungen der ganz oder teilweise öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme und über die Einkommenssituation der Personen, die Leistungen aus diesen Systemen beziehen. Er stellt zudem die Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus typischer Rentner dar.