- Wie viele Beschäftigte sind gesetzlich rentenversichert?
- Welchen Beitrag leisten die Steuerzahler zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung?
- Stimmt es, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung seit langer Zeit steigt?
- Sind wir fit bis zur Rente?
- Wieviel Rentenausgaben hat Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland?
Wie viele Beschäftigte sind gesetzlich rentenversichert?
Von rund 39 Mio. aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind rund 31 Mio. gesetzlich rentenversichert.
Hinweise zur Interpretation
Von den rund 39 Mio. aktiven Arbeitnehmern verfügen rund 34 Mio. Personen über eine obligatorische Alterssicherung. Für ca. 31 Mio. Arbeitnehmer ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Form der Absicherung im Alter. Die größte Personengruppe der Arbeitnehmer ohne obligatorische Alterssicherung (als Folge der Möglichkeit die obligatorische rentenrechtliche Absicherung zu verlassen) stellen die ausschließlich geringfügig Beschäftigten dar. Bei den Selbstständigen sind nur 0,3 Mio. in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. 0,6 Mio. Selbstständige verfügen über eine obligatorische Absicherung über die Berufsständischen Versorgungswerke und die Alterssicherung der Landwirte. 3,4 Mio. Selbstständige verfügen über keine obligatorische Alterssicherung.
Definition
Bei der in der Übersicht genannten Zahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis verschiedener statistischer Daten für das Jahr 2016. Die Angaben und die Definitionen zu den Erwerbstätigen, Arbeitnehmern und Selbstständigen basieren auf der Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, unter Hinzuziehung weiterer Daten und Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, des Mikrozensus, der Elterngeldstatistik, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen und den Statistiken der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Welchen Beitrag leisten die Steuerzahler zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung?
Mittel aus dem Bundeshaushalt decken seit einigen Jahren gut 30 % der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung.
Anteil der Bundesmittel an den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung
Jahr | Beiträge für Kindererziehungszeiten | Erstattungen durch den Bund | Bundeszuschuss Knappschaft | Bundeszuschüssse allg. Rentenversicherung |
---|---|---|---|---|
1970 | 6,5 | 13,7 | ||
1971 | 6,3 | 13,4 | ||
1972 | 6,2 | 14,6 | ||
1973 | 5,7 | 10,9 | ||
1974 | 5,5 | 13,6 | ||
1975 | 5,4 | 13,2 | ||
1976 | 5,5 | 12,9 | ||
1977 | 5,6 | 13 | ||
1978 | 5,9 | 13,6 | ||
1979 | 5,8 | 13,9 | ||
1980 | 5,8 | 14,8 | ||
1981 | 5,7 | 12,5 | ||
1982 | 5,4 | 14 | ||
1983 | 5,4 | 13,8 | ||
1984 | 5 | 14,2 | ||
1985 | 4,8 | 14,4 | ||
1986 | 4,8 | 14,5 | ||
1987 | 4,8 | 14,4 | ||
1988 | 4,8 | 14,2 | ||
1989 | 4,7 | 13,9 | ||
1990 | 4,7 | 13,8 | ||
1991 | 4,6 | 14,7 | ||
1992 | 0,7 | 4,1 | 16,1 | |
1993 | 0,8 | 4,1 | 15,9 | |
1994 | 0,8 | 3,9 | 17,3 | |
1995 | 1,1 | 3,8 | 16,5 | |
1996 | 1,1 | 3,7 | 16,9 | |
1997 | 1,3 | 3,6 | 17,9 | |
1998 | 1,4 | 3,5 | 20,8 | |
1999 | 3,4 | 2,1 | 3,5 | 20,6 |
2000 | 5,4 | 2,1 | 3,4 | 19,8 |
2001 | 5,2 | 2,2 | 3,3 | 20,9 |
2002 | 5,1 | 2,4 | 3,2 | 21,6 |
2003 | 5,1 | 2,1 | 3,1 | 23 |
2004 | 5 | 2 | 3 | 23,1 |
2005 | 5 | 2 | 2,9 | 23,3 |
2006 | 4,8 | 2,1 | 2,7 | 23,3 |
2007 | 4,9 | 2 | 2,6 | 23,6 |
2008 | 4,8 | 2 | 2,5 | 23,5 |
2009 | 4,7 | 2 | 2,5 | 23,3 |
2010 | 4,7 | 1,9 | 2,4 | 23,7 |
2011 | 4,6 | 2 | 2,3 | 23,5 |
2012 | 4,6 | 1,9 | 2,2 | 23,5 |
2013 | 4,5 | 1,9 | 2,1 | 23,1 |
2014 | 4,5 | 1,9 | 2 | 23 |
2015 | 4,4 | 1,8 | 1,9 | 22,5 |
2016 | 4,3 | 1,8 | 1,8 | 22,4 |
2017 | 4,5 | 1,8 | 1,8 | 23,1 |
2018 | 4,7 | 1,8 | 1,7 | 23 |
Hinweise zur Interpretation
Mit aktuell knapp 100 Milliarden Euro decken die aus dem Bundeshaushalt gezahlten Mittel gut 30 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zuschüsse, Beitragsleistungen und Erstattungen sind unter anderem dadurch gerechtfertigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernimmt, wie z.B. die Anerkennung der Kindererziehung im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundeszuschüsse haben aber auch eine allgemeine Sicherungsfunktion zur Gewährleistung der dauerhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Die Zuschüsse dienen damit auch dazu, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor übermäßiger Belastung zu schützen.
Definition
Die Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung sind:
- die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung (allgemeiner und zusätzlicher Bundeszuschuss einschließlich Erhöhungsbetrag),
- der Bundeszuschuss (Defizitdeckung) an die Knappschaftliche Rentenversicherung,
- (pauschale) Beiträge für Kindererziehungszeiten und -leistungen sowie
- Erstattungen, die sich wesentlich aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ergeben, dass die aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystem der DDR abgeleiteten Rentenansprüche regelt.
Die Höhe der in einem Jahr zu leistenden Bundesmittel werden im Wesentlichen durch spezifische Berechnungs- und Fortschreibungsverfahren ermittelt.
Stimmt es, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung seit langer Zeit steigt?
Trotz höherer Lebenserwartung liegt der Beitragssatz 2021 1,7 Prozentpunkte niedriger als 1999.
Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung
1957 | 1959 | 1961 | 1963 | 1965 | 1967 | 1969 | 1971 | 1973 | 1975 | 1977 | 1979 | 1981 | 1983 | 1985 | 1987 | 1989 | 1991 | 1993 | 1995 | 1997 | 1999 | 2001 | 2003 | 2005 | 2007 | 2009 | 2011 | 2013 | 2015 | 2017 | 2019 | 2020 | 2021 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beitragssatz | 14 | 14 | 14 | 14 | 14 | 14 | 16 | 17 | 18 | 18 | 18 | 18 | 18,5 | 18 | 18,7 | 18,7 | 18,7 | 18,7 | 17,5 | 18,6 | 20,3 | 20,3 | 19,1 | 19,5 | 19,5 | 19,9 | 19,9 | 19,9 | 18,9 | 18,7 | 18,7 | 18,6 | 18,6 | 18,6 |
Hinweise zur Interpretation
Die Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten 60 Jahren ist wesentlich von der demografischen Entwicklung der Bevölkerung, genauer gesagt vom Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern geprägt. Aber auch Anpassungen im Rentenrecht und die wirtschaftliche Entwicklung spielen eine große Rolle, so dass trotz fortschreitender Alterung der Bevölkerung der Beitragssatz im Jahr 2021 um 1,7 Prozentpunkte niedriger liegt als im Jahr 1999.
Definition
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird jährlich nach klaren gesetzlichen Vorgaben vom Gesetzgeber neu festgelegt. Im Jahr 2021 beträgt er in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent. Der Beitragsanteil wird jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Beitragssatz ändert sich entsprechend der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei ist grundsätzlich die Entwicklung der Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage entscheidend. Droht die Nachhaltigkeitsrücklage unterhalb von 0,2 Monatsausgaben zu fallen, wird der Beitragssatz erhöht. Liegt die Nachhaltigkeitsreserve über 1,5 Monatsausgaben wird der Beitragssatz verringert. Bis zum Jahr 2025 ist festgelegt, dass der Beitragssatz mindestens 18,6 Prozent betragen muss und 20 Prozent nicht überschreiten darf.
Sind wir fit bis zur Rente?
Immer mehr Menschen sind bis zum Erreichen der Altersrente gesetzlich versichert und immer weniger müssen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit früher in Rente gehen.
Rentenzugang (in Tausend)
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | Renten wegen Alters | |
---|---|---|
1971 | 292.371 | 310.305 |
1973 | 269.333 | 448.939 |
1975 | 288.257 | 403.455 |
1977 | 282.641 | 339.517 |
1979 | 284.217 | 288.805 |
1981 | 322.287 | 301.660 |
1983 | 324.964 | 321.319 |
1985 | 228.667 | 380.953 |
1987 | 194.851 | 471.018 |
1989 | 201.029 | 523.568 |
1991 | 186.590 | 470.390 |
1993 | 271.541 | 787.820 |
1995 | 293.994 | 1001.255 |
1997 | 264.203 | 836.625 |
1999 | 218.187 | 878.102 |
2001 | 200.579 | 818.642 |
2003 | 174.361 | 826.809 |
2005 | 163.960 | 773.267 |
2007 | 161.515 | 704.461 |
2009 | 173.028 | 696.957 |
2011 | 180.238 | 698.753 |
2013 | 176.682 | 648.259 |
2015* | 174.328 | 888.521 |
2017 | 165.638 | 758.819 |
* Sondereffekt durch "neue Mütterrenten" im Jahr 2014 und 2015: Viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt.
Hinweise zur Interpretation
Im Jahr 1970 wechseln noch etwa gleich viele Menschen in eine Altersrente wie in eine Erwerbsminderungsrente. Im Zeitverlauf steigt allerdings die Zahl der Altersrentner deutlich an, während die Zahl der Zugänge in eine Erwerbsminderungsrente sinkt. Der Anstieg bei den Altersrenten erklärt sich einerseits durch Reformen. So wurden 1972 und 2012 neue Arten vorgezogener Altersrenten eingeführt und Mitte der 1980er Jahre die Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente von 15 auf 5 Jahre reduziert und somit der Zugang in eine Altersrente erleichtert. Andererseits gab es wirtschaftliche Schwächeperioden, in denen ein vorzeitiger Altersrentenübergang genutzt wurde, um die Lage am Arbeitsmarkt zu entschärfen. So zur Ölkrise Anfang der 1970er Jahre, während des Umbaus der Industriesektoren in den 1980er Jahren und während der wirtschaftlichen Transformation in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre.
Dadurch, dass der vorzeitige Übergang in eine Altersrente erleichtert wurde, war die Verrentung über eine Erwerbsminderung nur noch eine nachrangige Alternative und folglich ging die Zahl der Erwerbsminderungsrentner tendenziell zurück. Darüber hinaus wurden durch die Reformen in den Jahren 1984 und 2001 die Zugangsvoraussetzungen in eine Erwerbsminderungsrente verändert.
Zusammengenommen spiegeln die Rentenzugänge auch die historische und demografische Entwicklung wieder. So ist der Anstieg im Zuge der Wiedervereinigung deutlich zu erkennen. Die tendenziell rückläufige Entwicklung der Zugänge ist demografisch bedingt und auf die geburtenschwachen Jahrgänge Mitte des letzten Jahrhunderts zurückzuführen.
Definition
Eine Altersrente können Personen beziehen, wenn sie bestimmte Altersgrenzen erreicht haben und die notwendige Dauer an Versicherungszeiten (sogenannte Wartezeit) vorliegt. Bis 2011 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze jährlich stufenweise bis auf 67 Jahre im Jahr 2029 angehoben. Ältere Menschen können auch vorzeitig in eine Altersrente wechseln, wenn sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das früheste Zugangsalter und die Bedingungen für einen vorgezogenen Altersrentenbezug haben sich seit 1970 mehrmals verändert. Hat eine Person die Altersgrenze noch nicht erreicht und kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, hat sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, sofern eine Mindestversicherungszeit in den letzten Kalenderjahren vorliegt. Auch bei der Erwerbsminderungsrente – vor dem Jahr 2000 Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente – wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen seit 1970 einige Male angepasst.
Wieviel Rentenausgaben hat Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland?
Unsere Rentenausgaben liegen gemessen am Bruttoinlandsprodukt ein Prozentpunkt unter dem EU-Durchschnitt.
Rentenausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt (2015)
Rentenausgaben | |
---|---|
Irland | 5,5 |
Litauen | 6,8 |
Malta | 7,6 |
Lettland | 7,7 |
Estland | 8 |
Rumänien | 8,1 |
Slowakei | 8,6 |
Bulgarien | 8,6 |
Tschechische Republik | 8,6 |
Ungarn | 8,7 |
Luxemburg | 9,3 |
Kroatien | 10,7 |
Zypern | 10,8 |
Slowenien | 10,9 |
Vereinigtes Königreich | 11,4 |
Schweden | 11,4 |
Deutschland | 11,8 |
Polen | 11,8 |
Spanien | 12,6 |
Belgien | 12,7 |
Niederlande | 13 |
Finnland | 13,1 |
Dänemark | 13,5 |
Österreich | 14,6 |
Portugal | 14,9 |
Frankreich | 15 |
Italien | 16,5 |
Griechenland | 17,8 |
Hinweise zur Interpretation
Im internationalen Vergleich kann die Höhe der Rentenausgaben an der Wirtschaftsleistung eines Landes gemessen werden. Da die Rentensysteme in den Ländern Europas sehr unterschiedlich aufgebaut sind, ist es ratsam, möglichst alle Rentenausgaben zu erfassen: aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Der Vergleich zeigt, dass Deutschland trotz eines hohen Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung gemessen am Bruttoinlandsprodukt relative moderate Rentenausgaben aufweist, die unter dem Durchschnitt der EU-Mitgliedsstaaten liegen.
Definition
Als Rentenausgaben werden von EUROSTAT, dem statistischen Amt der Europäischen Union, alle periodischen Geldleistungen erfasst, die langfristig ein Erwerbseinkommen ersetzen. Dazu zählen Altersrenten einschließlich vorgezogene Altersrenten und Teilrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Unfallrenten. Darunter sind auch betriebliche und private Rentenleistungen erfasst. Einbezogen sind auch Leistungen, die nur nach einer Bedarfsprüfung gewährt werden. Diese breite Definition der Rentenausgaben auf europäischer Ebene kann von nationalen Statistiken über Rentenausgaben abweichen.