- Anträge und Informationen für Berechtigte
- Informationen für Berechtigte in russischer und ukrainischer Sprache
Die Leistung der Stiftung wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Anträge, die erst danach gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für jede Gruppe, an die sich die Leistung der Stiftung richtet, stehen ein eigenes Antragsformular und ein Informationsblatt zur Verfügung. Die Antragsformulare und Informationsblätter können hier heruntergeladen werden.
Anträge und Informationen für Berechtigte
Anträge zum Herunterladen
- Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung [PDF, 622KB]
- Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung für Spätaussiedler (§ 4 BVFG) [PDF, 504KB]
- Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung für jüdische Kontingentflüchtlinge (jüdische Zuwanderer) aus der ehemaligen Sowjetunion [PDF, 467KB]
Informationen für Anspruchsberechtigte (Dateien sind derzeit nicht barrierefrei)
Informationen für Berechtigte in russischer und ukrainischer Sprache
Информация на русском языке (Dateien sind derzeit nicht barrierefrei)
Інформація українською мовою (Dateien sind derzeit nicht barrierefrei)
Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle der Stiftung zu stellen. Sie können den Antrag per Post oder per E-Mail an die Geschäftsstelle übermitteln. Anschrift und E-Mail-Adresse lauten:
- Postanschrift:
- Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum
- E-Mail-Adresse:
- gst@stiftung-haertefallfonds.de