Arbeitsschutz

Technische Regeln: Inkohärente optische Strahlung

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Am 27. Juli 2010 trat die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) in Kraft. Mit der OStrV ist die Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung)" in deutsches Recht umgesetzt worden. Die richtige und vollständige Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz und deren Dokumentation ist für den Arbeitgeber die Grundlage, um für die Beschäftigten Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gewährleisten zu können.

Diese Publikation informiert den Arbeitgeber über die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung am Arbeitsplatz. Außerdem wird praxisgerecht dargestellt und erläutert, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von inkohärente optische Strahlung am Arbeitsplatz geeignet sind.