Arbeitsschutz

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen)

Diese Publikation informiert über die Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen, die Messung von Vibrationen und die Vibrationsschutzmaßnahmen.

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Am 9. März 2007 trat die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) in Kraft. Mit der LärmVibrationsArbSchV ist die Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor den Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) in deutsches Recht umgesetzt worden. Die richtige und vollständige Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz und deren Dokumentation ist für den Arbeitgeber die Grundlage, um für die Beschäftigten Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gewährleisten zu können. Die Technischen Regeln werden vom BMAS bekannt gegeben und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder.

Diese Publikation informiert über die Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen, die Messung von Vibrationen und die Vibrationsschutzmaßnahmen.