Soziale Entschädigung

Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung

Hinweis: Leistungen nach dem OEG bis 31.12.2023. Ab 2024 gilt das SGB XIV.

Die Fürsorgerischen Leistungen sind Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz und seinen Nebengesetzen geregelt ist. Die größte Gruppe der Leistungsberechtigten sind die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen. 

Achtung: Gesundheitliche Schäden, die Geflüchteten im Zusammenhang mit Kriegseinwirkungen im Ausland oder durch traumatisierende Ereignisse vor der Einreise nach Deutschland entstanden sind, sind nicht vom Recht der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz umfasst.

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