Arbeitsrecht

"Ausbeutung einen Riegel vorschieben"

Kabinett beschließt mit Paketboten-Schutz-Gesetz die Einführung der Nachunternehmerhaftung für Paketbranche

Das Bundeskabinett hat heute das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Ziel ist, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil:

Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel. Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen. Dieser üblen Praxis schieben wir mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vor, indem wir die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch für die Paketbranche auf den Weg bringen.

Eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 hatte ergeben, dass jedes sechste überprüfte Beschäftigungsverhältnis in der Branche tendenziell kritisch war. Hintergrund der Entwicklung ist das seit Jahren anhaltende Wachstum des Onlinehandels, mit dem auch die Paketbranche (auch "KEP-Branche": Kurier-, Express- und Paketdienste) an Bedeutung gewonnen hat.

Mittlerweile sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge aus Kapazitätsgründen an Subunternehmer abzugeben. Dabei kommt es unter anderem zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten. Ziel des Paketboten-Schutz-Gesetzes ist es zugleich auch, die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen.

Die Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung) stellt sicher: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und sind sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, steht der Hauptunternehmer ein.

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Infografik: „Das Paketboten-Schutz-Gesetz“

Mehr drin für alle Paketbot*innen: Das Paketboten-Schutz-Gesetz mit Nachunternehmerhaftung.

Status quo: schlechte Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

  • Durch den boomenden Onlinehandel steigt die Zahl der Paketlieferungen.
  • Große Paketdienstleister geben Aufträge an Subunternehmer*innen weiter.
  • Einige Subunternehmen zahlen keine oder zu niedrige Sozialabgaben für die Paketbot*innen.

Das Paketboten-Schutz-Gesetz soll gute Arbeit sicherstellen: entrichten Subunternehmen keine Sozialabgaben, müssen ihre Auftraggeber nachzahlen.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen weisen Subunternehmen als zuverlässig aus und entlasten die Auftraggeber von der Haftung. Mittels unabhängiger Eignungsprüfung können Subunternehmen ebenfalls ihre Auftraggeber von der Haftung befreien. Folgende Ziele werden so erreicht:

  • Korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Angestellte
  • Fairer Wettbewerb und Beitragsehrlichkeit
  • Bessere Arbeitsbedungungen für Paketbot*innen

Um Hauptunternehmer zu entlasten, ohne die Pflichten der Nachunternehmer zu vernachlässigen, können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften dem Nachunternehmer, der die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt hat, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Wer einen Auftrag an eine Firma weitergibt, die solch eine Bescheinigung vorweisen kann, ist von der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge befreit, wenn diese Firma die Beiträge wider Erwarten doch nicht abführt.

In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft hat sich die Nachunternehmerhaftung bei vergleichbarer Problemlage bereits bewährt − im Bau seit gut 15 Jahren. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt die Nachunternehmerhaftung sogar schon seit dem 1. Januar 2015 branchenübergreifend.

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