Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat heute in Berlin die ehemalige Bundestagsabgeordnete Rita Pawelski (CDU) als neue Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen 2017 und den früheren Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, als ihren Stellvertreter begrüßt.
Andrea Nahles:
Ich freue mich sehr, dass wir engagierte neue Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen gefunden haben, die die anstehenden Wahlen vorbereiten und bei allen Beteiligten kräftig die Werbetrommel rühren werden. Denn nur wenn die Beitragszahler am Ende auch ihre Stimmen abgeben, können sie Einfluss auf die Verwaltung von Krankenkassen, Unfall- oder Rentenversicherungsträgern nehmen und über Fragen mitbestimmen, die jeden etwas angehen: beispielsweise die Absicherung bei Krankheit, im Alter oder nach einem Unfall.
Zum 30. September 2015 endet die sechsjährige Amtszeit des bisherigen Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen Gerald Weiß und seines Stellvertreters Klaus Kirschner. Für die nächsten Sozialversicherungswahlen im Jahr 2017 konnte die langjährige Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vorsitzende der Frauengruppe der CDU-Bundestagsfraktion Rita Pawelski gewonnen werden. Als Stellvertreter wird ihr der frühere Bundesvorsitzende der IG BAU und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Wiesehügel zur Seite stehen. Beide werden ihr Amt zum 1. Oktober 2015 antreten.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles würdigte bei der Amtsübergabe zunächst das große Engagement sowie die kompetente fachliche Leitung und Begleitung der beiden bisherigen Bundeswahlbeauftragten während der vergangenen Sozialwahlperiode. Den beiden zukünftigen Amtsinhabern Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel sprach sie ihren Dank für die Übernahme dieses wichtigen Ehrenamts aus und wünschte ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Bundeswahlbeauftragten und ihrer jeweiligen Stellvertreter gehört es insbesondere, alle Vorbereitungen zu treffen, die zur korrekten und termingerechten Durchführung der Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen (Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten) der bundesweit aktiven Sozialversicherungsträger erforderlich sind. Zu diesen Versicherungsträgern zählen beispielsweise viele mitgliederstarke Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Berufsgenossenschaften oder die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Bundeswahlbeauftragten können zudem den korrekten Ablauf der Wahlen bei den Sozialversicherungsträgern kontrollieren. Mittels Erlass von Richtlinien stellen sie darüber hinaus die einheitliche Durchführung der Sozialwahlen sicher.
Die beiden zukünftigen Bundeswahlbeauftragten werden umgehend ihre Arbeit aufnehmen und zunächst den Wahltag für die Sozialversicherungswahlen 2017 festlegen und öffentlich bekanntmachen.
Zur ordnungsgemäßen und rechtssicheren Durchführung der Wahlen sieht das Gesetz vor, Beschwerdewahlausschüsse einzurichten, bei denen Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse einzelner Versicherungsträger oder der Bundeswahlbeauftragten öffentlich verhandelt werden. Für die Wahlen bei den bundesweit organisierten Sozialversicherungsträgern bestellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hierfür einen Bundeswahlausschuss. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles begrüßte den Vizepräsidenten des Sozialgerichts Berlin, Herrn Hans-Christian Helbig, als designierten Vorsitzenden dieses Ausschusses. Herr Helbig wird das Ehrenamt bei gleichzeitiger Fortsetzung seiner Aufgaben am Sozialgericht zum 1. Februar 2016 von seiner Amtsvorgängerin Frau Dr. Brandts übernehmen, die den Bundeswahlausschuss bei den Sozialwahlen 2005 und 2011 leitete. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung zur personellen Zusammensetzung des gesamten Bundeswahlausschusses folgt demnächst.