Europa

Europäischer Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme

Das BMAS hat ein Gutachten veröffentlicht, in dem die Rechtsgrundlagen für einen europäischen Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten geprüft werden.

In seinem Gutachten erläutert Universitätsprof. Dr. iur. Thorsten Kingreen mögliche Rechtsgrundlagen für einen verbindlichen EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten, der zwei Elemente enthält:

  1. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein soziales Grundsicherungssystem aufweisen;
  2. alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung und Anpassung der Grundsicherungsleistungen festlegen.

Das Gutachten schlägt zugleich verschiedene Modelle vor, wie eine Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bereits in einer Richtlinie angelegt werden könnte. Es soll einen Anstoß für Überlegungen geben, welche Schritte auf europäischer Ebene eingeleitet werden könnten, um in allen EU-Mitgliedstaaten die Einführung oder Verbesserung sozialer Grundsicherungssysteme voranzubringen.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu sozialen Umbrüchen und Verwerfungen geführt. Hieraus ergeben sich auch neue Herausforderungen für und Anforderungen an die sozialen Grundsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Den europäischen Institutionen kommt hierbei die Aufgabe zu, die Akzeptanz für ein gemeinsames Europa wieder zu stärken und entsprechend aktiv zu werden.

Hierzu die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles:

Die Zeit ist reif für neue Konzepte, mit denen wir das soziale Europa in die Tat umsetzen und die Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Mitgliedstaaten verbessern. Mein Ziel ist, dass alle Mitgliedstaaten in Europa über eine wirksame soziale Grundsicherung und einen angemessenen Mindestlohn verfügen. Das müssen wir europäisch verbindlich festhalten und unterstützen.

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