Menschenhandel ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte. Betroffene werden ausgebeutet, sind oft nicht sichtbar, hilflos und sich ihrer eigenen Rechte häufig nicht bewusst. Die Bundesregierung will deswegen Menschenhandel in allen Erscheinungsformen frühzeitig und effektiv bekämpfen. Für das Thema "Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung" ist dabei das BMAS federführend zuständig. Eine von Ministerin Andrea Nahles eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe berät über die die wichtigsten Maßnahmen und Erfahrungen.
Schwerpunkt des dritten Treffens am 27. April 2016 war das Thema "Prävention durch Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit". Um Menschenhandel vorzubeugen und zu bekämpfen, sind Informationskampagnen, Schulungen für Behörden und Personen, die mit potentiellen Opfern in Kontakt kommen, genauso wichtig wie das Bereitstellen von Informationen und Hilfsangeboten für Betroffene sowie für Menschen, die potenzielle Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sind.
Eingeladen waren zahlreiche nationale und internationale Experten. So berichtete Ruth Pojman, Stellvertreterin der OSZE-Sonderbeauftragten und Koordinatorin für die Bekämpfung von Menschenhandel, über die verschiedenen Felder der Prävention. Die Vertreterin der in Wien ansässigen Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa betonte, dass besonders im Zusammenhang mit aktuellen Migrationsbewegungen verletzliche Gruppen - vor allem Kinder - schnell Opfer von Menschenhandel und gewalttätiger Ausbeutung werden können. Um Geflüchtete davor zu schützen, Opfer von Arbeitsausbeutung zu werden, brauche es frühzeitige Integration und Information. Ein Anliegen war ihr ebenfalls die Verantwortung von Regierungen und Privatsektor, wenn es um Menschenhandel und Ausbeutung in internationalen Lieferketten geht. Lobend hob sie dabei die deutsche G7-Inititiative "Standards in Lieferketten" hervor, insbesondere den neu aufgelegten Vision Zero Fund für Prävention und Arbeitsschutz.
Ein weiterer internationaler Gast war Peter Van Hauvermeiren, Abteilungsleiter Sozialinspektorat im belgischen Sozialministerium. Seit den 1990er Jahren ist seine Abteilung aktiv in die Bekämpfung von Menschenhandel einbezogen. Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Belgien Arbeitsinspektoren, die flächendeckend eingesetzt werden, unangemeldet Überprüfungen durchführen und auch ein Mandat haben, mögliche Fälle von Arbeitsausbeutung zu untersuchen. Die Arbeitsinspektion arbeitet dabei eng mit Polizei, Strafverfolgungsbehörden und auch mit Beratungsstellen für Betroffene zusammen. Er betonte, dass besonders die Vernetzung der verschiedenen Akteure wichtig sei, um effektiv und nachhaltig gegen Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung auf nationaler Ebene vorgehen zu können.
Dr. Annette Niederfranke, Direktorin des ILO-Büros in Berlin, stellte die Kampagne "50-- fifty for freedom" vor. Ergänzend zur Konvention 29 zur Abschaffung der Zwangsarbeit aus dem Jahr 1930 hat die ILO im Jahr 2014 ein neues Protokoll verabschiedet. Dieses rechtsverbindliche Dokument wurde bisher nur von vier Staaten ratifiziert; Deutschland befindet sich derzeit im Ratifizierungsprozess und beabsichtigt, das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Sie stellte auch die App "Checkpoint Eliminating and preventing forced labour" vor. Diese dient als interaktive Checkliste vor allem Inspektoren, um Ausbeutung und Zwangsarbeit zu erkennen.
Im weiteren Verlauf der Workshops wurden konkrete Erfahrungen der Präventionsarbeit diskutiert. Im Nachgang zu diesem Workshop erarbeitet eine eingesetzte Unterarbeitsgruppe, wie Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung oder Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit konkret aussehen sollten. Was muss beachtet werden, wenn potentiell Betroffene angesprochen werden? Welche Informationen benötigen sie? Wie bekommen sie die benötigten Informationen? Was sind die häufigsten Anzeichen für Arbeitsausbeutung und wie müssen Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise der Kriminalpolizei aussehen? Wie können die Strafverfolgungsbehörden für den Tatbestand Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung sensibilisiert werden?
Die Beratungen der Unterarbeitsgruppe werden in ein Gesamtkonzept für die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung einfließen, das bis Ende 2016 erarbeitet werden soll. Dazu wurde im März dieses Jahres bereits eine Arbeitsgruppe "Aufbau wirksamer Beratungs- und Unterstützungsstrukturen" eingesetzt. Am 3. Juni 2016 wird sich ein weiterer Workshop mit dem Thema "Strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung" beschäftigen, bei dem ebenfalls eine weitere Unterarbeitsgruppe eingesetzt wird.