Europa

Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung

Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung müssen entschieden bekämpft werden. Diese Aufgabe hat sich die Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag von 2013 gestellt. Doch wie müssen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für die Opfer konkret aussehen? Diese Frage wurde bei einem Workshop-Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (B-L AG) "Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung" diskutiert.

Auf Einladung des BMAS nahmen circa 40 Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen von Bund und Ländern, der Sozialpartner, der Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel sowie Angehörige des Bundeskriminalamtes, der Sozialversicherung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit teil. Daneben waren auch internationale Organisationen wie etwa die ILO und der Europarat vertreten. Außerdem waren das Deutsche Institut für Menschenrechte, das Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung sowie die Caritas und die Diakonie mit hochrangigen Experten präsent.

Begrüßt wurden die Anwesenden von Susanne Hoffmann, Abteilungsleiterin Europäische und Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik. In ihrem Grußwort betonte sie, dass Bund und Länder gemeinsam und entschlossen gegen illegale Praktiken vorgehen müssten. Auch die beteiligten Ressorts der Bundesregierung sollten enger zusammenarbeiten und gemeinsame Strategien entwickeln.

In einem Vortrag informierte Petya Nestorova, Geschäftsführerin des Anti-Menschenhandels-Projekts des Europarats (GRETA), über "Herausforderungen und bewährte Verfahren bei der Identifizierung und Bereitstellung von Unterstützung für die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung". Sie schilderte in ihrem Vortrag die Strukturen in anderen europäischen Staaten und stellte vergleichend fest, dass es in Deutschland besonders für männliche Betroffene bisher zu wenig Unterstützung gebe - beispielsweise bezogen auf eine sichere Unterbringung von Betroffenen, die einem ausbeuterischen Arbeitsverhältnis entkommen sind.

Während des Workshops wurde eine Unterarbeitsgruppe eingesetzt, die in den kommenden Wochen ein Konzeptpapier zum Thema "wirkungsvolle Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung" erarbeiten soll. Dieses Papier wird auf verschiedene Punkte eingehen, die während des Workshops diskutiert wurden, unter anderem: Wie können die Aufgaben zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sein? Was sind staatliche und was nicht-staatliche Aufgaben? Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es in den Ländern bereits und wie können diese ergänzt und verbessert werden? Was muss die einzelne Fachberatungsstelle leisten, welche Kompetenzen sollte sie haben, um die Betroffenen wirksam unterstützen zu können?

Die Beratungen der Unterarbeitsgruppe werden in ein Gesamtkonzept für die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung einfließen, das bis Ende 2016 erarbeitet werden soll. Dazu werden im April und im Juni zwei weitere Workshops stattfinden, die sich mit den Themen "Prävention/ Sensibilisierung/ Öffentlichkeitsarbeit" und "Strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung" beschäftigen werden.

Weitere Informationen zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe finden Sie hier.

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