
- Stand August 2012
- Verfügbarkeit Verfügbar
- Artikelnummer A227
Die Publikation beinhaltet die Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung), die am 22. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 2154) verkündet worden und am darauf folgenden Tag in Kraft getreten ist.
Die Verordnung regelt den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz "Biostoffe" genannt. Schutzziel der Biostoffverordnung ist die Vermeidung von Infektionen der Beschäftigten bei ihrer Arbeit, aber auch der Schutz vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen.