Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Die Midijob-Grenze wird von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Hierdurch werden Menschen mit geringem Einkommen entlastet.
Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.