Arbeitsrecht

Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Die Midijob-Grenze wird von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Hierdurch werden Menschen mit geringem Einkommen entlastet.

Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 334KB] 01.02.2022 Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 386KB] 23.02.2022 Gesetz ist verkündet 30.06.2022 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Dokumentation

23.02.2022: Regierungsentwurf

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung [PDF, 386KB]

Hinweis: Es handelt sich um einen mit dem Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes zusammengeführten Regierungsentwurf. Die Behandlung der beiden Referentenentwürfe wird in einem Regierungsentwurf fortgesetzt.

01.02.2022: Referentenentwurf

Stellungnahmen

Hinweis: Die Stellungnahmen sind derzeit teilweise nicht barrierefrei.

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