Sozialversicherung

Opferentschädigungsgesetz

Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)

Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind.

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