Rente

Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Das Gesetz zum sogenannten Rentenpaket II

Ziel des Gesetzes ist es, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alters­sicherung langfristig durch ein dauerhaftes Rentenniveau von 48 Prozent stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung mit dem Generationenkapital finanzierbar zu halten und dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Renten­versicherung weiterhin auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt.

Umsetzungsstand

Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“