Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Fairplay gilt für alle – im Fußball genauso wie in der Arbeitswelt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Das betrifft z.B. auch die Herstellung von Fussballtrikots. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Seit 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

Kurzfilm: Heimspiel für Menschenrechte

 

Das Lieferkettengesetz im Überblick

Was regelt das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.

Zunächst müssen Unternehmen die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Aufbauend auf den Ergebnissen werden eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen notwendig sind. Zu den weiteren Pflichten gehören auch die Einrichtung von Beschwerdekanäle für die Menschen in den Lieferketten und die regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.

Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Denn sie erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit und eine verlässliche Handlungsgrundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement mit resilienten Beschaffungswegen. Den Verbraucher*innen bringt das Lieferkettengesetz die Sicherheit, dass insbesondere große Unternehmen in Deutschland nun einen noch stärkeren Fokus auf faire Herstellung legen müssen.

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz trat ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft, ab 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

Welche Menschenrechte stärkt das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz stärkt Menschenrechte und den Umweltschutz. Dazu zählen unter anderem:

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
  • der Schutz vor Landraub,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

Weitere Informationen: wirtschaft-menschenrechte.de/lieferkette

Das Lieferkettengesetz kurz erklärt

 

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 661KB] 28.02.2021 Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 712KB] 03.03.2021 Gesetz ist verkündet 22.07.2021 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Maßnahmen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Unternehmen

  • Unternehmen erhalten einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
  • Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Das BAFA ist mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet und kann Zwangs- und Bußgelder verhängen.
  • Die Anforderungen an Unternehmen sind international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard der VN-Leitprinzipien.

Klar definierte Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten

In Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen werden ab 2023 dazu verpflichtet, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten besser nachzukommen. Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen zählen:

  • die Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit,
  • das Einrichten eines Risikomanagements,
  • das Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen,
  • die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung,
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen,
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
  • die Einrichtung von Beschwerdeverfahren und
  • die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.

Durch Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten sollen die Rechte von betroffenen Menschen in diesen Lieferketten gestärkt werden. Dadurch soll auch den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Die angemessene Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt, bestimmt sich jeweils nach unternehmensspezifischen Kriterien.

Dokumentation

22.07.2021: Gesetz

03.03.2021: Regierungsentwurf

28.02.2021: Referentenentwurf

Stellungnahmen

Wir brauchen den Wandel zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die natürlichen Grenzen unseres Planeten respektiert. Dazu müssen wir internationale Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards besser durchsetzen. Das Lieferkettengesetz ist hierfür ein Meilenstein.