Das Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hebt die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Höhe der Zeit.
Informationen zum Bürgergeld
Welche konkreten Verbesserungen bringt das Bürgergeld?
Neues Miteinander, neue Chancen auf Arbeit
- Grundlage der Zusammenarbeit sind Kooperation und Vertrauen. Gemeinsam vereinbaren Bürgergeldberechtigte und Jobcenter ab dem 1. Juli 2023 einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit. Dieser wird in verständlicher Sprache formuliert und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Die erste Einladung zur Erarbeitung des Kooperationsplans erfolgt unverbindlich und setzt auf die Mitwirkung der Bürgergeldberechtigten.
- Auch wenn Leistungsminderungen von Beginn des Leistungsbezugs an möglich sind, stehen Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses beim Bürgergeld im Vordergrund. Die bisherige vorrangige Vermittlung in Erwerbstätigkeit (Vermittlungsvorrang) ist aufgehoben.
- Für Weiterbildungen sind ab dem 1. Juli 2023 ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote vorgesehen. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann statt bisher für zwei nun für bis zu drei Jahre gefördert werden.
- Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird dauerhaft etabliert: Jobcenter können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit für bis zu fünf Jahre fördern, um ihnen damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die Arbeitgeber erhalten dafür Lohnkostenzuschüsse, die Arbeitnehmer begleitendes Coaching und Weiterbildungen.
- Bürgergeldberechtigte können ab dem 1. Juli 2023 noch besser beim Gelingen von Arbeit oder Ausbildung unterstützt werden, beispielsweise durch professionelles Coaching.
Mehr Sicherheit, mehr Respekt für Lebensleistung
- In den ersten 12 Monaten des Bezugs von Bürgergeld gilt eine sogenannte Karenzzeit, das heißt:
- Vermögen muss nur eingesetzt werden, wenn es erheblich ist, also die Höhe von 40.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft überschreitet.
- Die Kosten der Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Heizkosten werden jedoch von Anfang an nicht im tatsächlichen, sondern im angemessenen Umfang übernommen, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken.
- Nach Ablauf der Karenzzeit gilt für das Vermögen ein Freibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.
- Für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende, die Bürgergeld beziehen, gilt ab dem 1. Juli 2023 ein Freibetrag von 520 Euro, das heißt bis zu dieser Grenze wird das Einkommen nicht angerechnet.
- Wer Bürgergeld bezieht und zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann ab dem 1. Juli 2023 mehr von seinem Einkommen behalten: Die Freibeträge in diesem Bereich werden von 20 auf 30 Prozent angehoben, das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.
Höhere Regelsätze und Neuregelung der Leistungsminderungen
- Die Regelsätze sind zum 1. Januar 2023 je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro gestiegen.
- Die neuen Vorgaben für Leistungsminderungen gelten seit dem 1. Januar 2023. Sie wurden auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 gesetzlich neu geregelt.
Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie
- Das Bürgergeld ist insgesamt unbürokratisch und digital zugänglich - mit einer einfachen, nutzerorientierten und barrierefreien Beantragung.
- Mit einer Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen pro Bedarfsgemeinschaft wird zudem die Anzahl der Bescheide reduziert und Bürokratie abgebaut.
Darum Bürgergeld
Der Sozialstaat ist für jene da, die ihn brauchen: Das gilt für Arbeitsuchende ebenso wie für alle anderen – auch Beschäftigte.
Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgergeld-Gesetz.
Übersicht der Bürgergeld-Regelungen nach Inkrafttreten
Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen des Bürgergeld-Gesetzes, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt und in zwei Schritten umgesetzt wird.
Neuigkeiten
Antrag auf Bürgergeld online verfügbar
Pünktlich zum Start des Bürgergeldes steht der digitale Hauptantrag zur Verfügung. Damit wird von Beginn an eine bürgernahe und unbürokratische Hilfe für unterstützungsbedürftige Bürger*innen ermöglicht.
"Mit dem Bürgergeld lohnt sich Arbeit mehr"
Rede des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, im Plenum des Bundestages am 24. November 2022.
"Das Bürgergeld ist die größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren"
Rede des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, im Plenum des Bundestages zur 2./3. Lesung "Bürgergeld" am 10. November 2022.
Aktuelles und Übersicht: Bürgergeld
Das Bürgergeld soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen.
Umsetzungsstand
Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 1MB]
Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 2MB]
Gesetz ist verkündet
Dokumentation
20.12.2022: Gesetz
14.09.2022: Regierungsentwurf
09.08.2022: Referentenentwurf
Stellungnahmen
Hinweis: Die Stellungnahmen sind nur teilweise barrierefrei.
- 17.08.2022: Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) [PDF, 204KB]
- 18.08.2022: Internationaler Bund e.V. [PDF, 219KB]
- 19.08.2022: Bündnis AufRecht bestehen [PDF, 123KB]
- 19.08.2022: dbb beamtenbund und tarifunion [PDF, 224KB]
- 21.08.2022: Der Paritätische Gesamtverband e.V. [PDF, 340KB]
- 22.08.2022: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege [PDF, 293KB]
- 22.08.2022: Deutscher Caritasverband [PDF, 339KB]
- 22.08.2022: Evangelischer Fachverband Arbeit und soziale Integration (EFAS) e.V. [PDF, 249KB]
- 22.08.2022: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit [PDF, 187KB]
- 22.08.2022: Tacheles e.V. [PDF, 646KB]
- 22.08.2022: Wuppertaler Kreis [PDF, 124KB]
- 23.08.2022: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband [PDF, 336KB]
- 23.08.2022: Bundarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. [PDF, 180KB]
- 23.08.2022: Bundesagentur für Arbeit [PDF, 319KB]
- 23.08.2022: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. [PDF, 237KB]
- 23.08.2022: Bundessozialgericht [PDF, 181KB]
- 23.08.2022: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) und Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) [PDF, 171KB]
- 23.08.2022: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände [PDF, 491KB]
- 23.08.2022: Bundesvereinigung Lebenshilfe [PDF, 221KB]
- 23.08.2022: Deutscher Gewerkschaftsbund [PDF, 310KB]
- 23.08.2022: Deutscher Landkreistag [PDF, 379KB]
- 23.08.2022: Deutscher Städtetag [PDF, 170KB]
- 23.08.2022: Deutscher Verein [PDF, 337KB]
- 23.08.2022: Diakonie Deutschland [PDF, 196KB]
- 23.08.2022: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung [PDF, 214KB]
- 23.08.2022: Gewerkschaft der Sozialversicherung [PDF, 193KB]
- 23.08.2022: Nationale Armutskonferenz [PDF, 297KB]
- 23.08.2022: Nationales Forum Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung e.V. [PDF, 164KB]
- 23.08.2022: Sozialverband Deutschland e.V [PDF, 315KB]
- 23.08.2022: Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. [PDF, 217KB]
- 24.08.2022: Volkssolidarität Bundesverband e.V. [PDF, 234KB]
- 24.08.2022: Zentralverband des deutschen Handwerks [PDF, 245KB]
- 26.08.2022: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. [PDF, 247KB]
Beim Bürgergeld geht es um einen Sozialstaat auf der Höhe der Zeit. Es geht darum, dass Menschen, die in Not sind, verlässlich abgesichert werden. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Solidarität.