In welchem Umfang wird der Übergangsbereich ausgeweitet?
Der Übergangsbereich wird auf monatliche Arbeitsentgelte oberhalb von 450 Euro bis einschließlich 1.300 Euro ausgeweitet.
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Der Übergangsbereich wird auf monatliche Arbeitsentgelte oberhalb von 450 Euro bis einschließlich 1.300 Euro ausgeweitet.