Mit dem Gesetz werden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter verbessert und gleichzeitig die Beitragslast für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft stabilisiert. Die Einführung einer doppelten Haltelinie für das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) bei 48 Prozent und den Beitragssatz bei maximal 20 Prozent bis 2025 stärkt die Verlässlichkeit der Rentenversicherung. Um eine Beitragssatzverstetigung zu ermöglichen, ist zusätzlich eine Beitragssatzuntergrenze bei 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 vorgesehen. Da die Stabilität des Systems der Altersvorsorge der ganzen Gesellschaft nutzt und daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, übernimmt der Staat über einen erhöhten Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. Weitere Leistungsverbesserungen sieht das Gesetz bei der Erwerbsminderungsrente, der Anerkennung von Kindererziehungszeiten sowie bei niedrigen Arbeitsentgelten vor. Zudem werden niedrige Arbeitsentgelte durch verringerte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung entlastet. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Maßnahmen:
- Garantiertes Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent
- Garantierter Rentenversicherungsbeitragssatz bis 2025 bei höchstens 20 Prozent
- Rentenversicherungsbeitragssatz bis 2025 nicht unter 18,6 Prozent
- Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung – Anhebung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge ab 2019
- Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
- Entlastung von Beschäftigten mit geringem Verdienst