Ministerium

Korruptionsprävention im BMAS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung um. Dafür hat das Bundesministerium korruptionspräventive Standards festgelegt. Bei Vergaben gilt z.B. das Vier-Augen-Prinzip. Belohnungen und Geschenke dürfen nicht angenommen werden. Entscheidungen sind vollständig zu dokumentieren und transparent zu machen. Im Kontakt mit Dritten ist ein zweiter Beschäftigter bei Entscheidungen hinzuziehen.

Außerdem hat das Bundesministerium für Arbeit eine Ansprechperson für Korruptionsprävention bestellt. Wenn Sie ernstgemeinte Hinweise zu Verdachtsmomenten haben, bei denen Beschäftigte des Ministeriums möglicherweise korrupt gehandelt haben, können Sie sich per Brief oder Telefon an die Ansprechperson wenden. Die Ansprechperson behandelt die Hinweise vertraulich. Briefe erreichen die Ansprechperson zudem unmittelbar und werden nicht vorher geöffnet. Es gilt die Datenschutzerklärung des BMAS:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ansprechperson für Korruptionsprävention
Sascha Socke
11017 Berlin
Telefon: 030 18 527 6757

stellvertretende Ansprechperson für Korruptionsprävention Barbara Piontek, Telefon: 030 18 527 2460