Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) findet bei der Bestimmung von Mitgliedern der folgenden Gremienarten Anwendung, soweit der Bund insgesamt mindestens zwei Mitglieder bestimmen kann und keine Vorschlagsrechte Dritter bestehen:
- Aufsichtsgremien,
- Gremienbesetzungen mit Kabinettbefassung oder
- Gremien, die wegen ihrer besonderen tatsächlichen, wissenschaftlichen oder zukunftsrelevanten Bedeutung von den Ressorts als wesentlich bestimmt wurden.
Ziel ist es, diese Gremien paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Jedes Ressort ist verpflichtet, eine fortlaufend zu aktualisierende Liste der Gremien mit der Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder im Internet zu veröffentlichen. Das BMAS bestimmt die Mitglieder in zwölf Aufsichts- und wesentlichen Gremien i. S. d. § 3 Nr. 1 und 2 BGremBG. Da bei zwei Gremien weniger als zwei Mitglieder bestimmt werden, finden die Vorschriften bei den folgenden elf Aufsichts- und wesentlichen Gremien Anwendung:
Gremium | Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder (derzeit besetzt) | davon Frauen | davon Männer |
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Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn | 10 (10) | 5 | 5 |
Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn | 9 (8) | 5 | 3 |
Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit | 3 (3) | 1 | 2 |
Gremium | Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder (derzeit besetzt) | davon Frauen | davon Männer |
---|---|---|---|
DASA-Beirat der BAuA | 12 (11) | 5 | 6 |
Kuratorium der BAuA | 4 (3) | 2 | 1 |
Nationale Arbeitsschutzkonferenz | 3 (3) | 1 | 2 |
Sozialbeirat nach § 156 SGB VI | 3 (3) | 2 | 1 |
Verbandsausschuss des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. | 12 (12) | 5 | 7 |
Wissenschaftlicher Beirat der BAuA | 14 (13) | 5 | 8 |
Rat der Arbeitswelt | 11 (11) | 6 | 5 |
Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention | 2 (2) | 2 | 0 |
Bei dem folgenden Gremium bestimmt der Bund weniger als zwei Mitglieder, es ist daher lediglich zu veröffentlichen:
- Kommission nach § 3 des Versorgungsruhensgesetzes (ein Mitglied)