- Glossar
- Entgelt-Fortzahlung
- Kurz-Arbeiter-Geld
- Rechte und Pflichten bei der Arbeit
- Wie werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor dem Corona-Virus geschützt? Sie sollen sich nicht mit dem Virus anstecken. Was kann man tun?
- Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte
- Arbeitnehmer-Überlassung
Glossar
Manchmal fühlt man sich krank.
Man kann nicht arbeiten gehen.
Sind Sie länger als 3 Tage krank?
Dann brauchen Sie eine Krank-Meldung.
Das heißt:
Man ist krank.
Man geht zum Arzt.
Der Arzt oder die Ärztin schreibt mich krank.
Er oder sie schreibt auch auf:
Wie lange werde ich wahrscheinlich krank sein?
Dann muss ich sofort meinem Chef oder meiner Chefin Bescheid sagen.
Ich kann es auch am Telefon machen.
Er berät die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Und den Chef oder die Chefin. Manchmal untersucht der Betriebs-Arzt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Und er oder sie kümmert sich um das Thema Arbeits-Sicherheit. Also um die Frage: Wie können alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Firma beim Arbeiten gesund bleiben?
Bei einer Betriebs-Versammlung treffen sich diese beiden Gruppen und tauschen sich aus:
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Firma
- die Chefs und Chefinnen einer Firma
Niemand sonst darf dabei sein. Niemand sonst darf von den Themen der Betriebs-Versammlung wissen.
Das Corona-Virus ist ein neues Virus.
Im Januar 2020 ist es ausgebrochen.
Das Virus ist sehr klein.
Man kann es nur unter dem Mikroskop sehen.
Das Wort Corona bedeutet Kranz oder Krone.
Denn die Form sieht unter dem Mikroskop ein bisschen wie ein Kranz oder eine Krone aus.
Alle Menschen können das Virus bekommen.
Das Virus ist auf einem Tier-Markt in der Stadt Wuhan in China ausgebrochen.
Von dort hat sich das Virus immer weiter ausgebreitet.
Zuerst nur in China.
Dann auch in immer mehr anderen Menschen.
Jetzt gibt es fast überall auf der Welt kranke Menschen.
Das Virus breitet sich schnell aus.
Auch in Deutschland.
Wer das Virus hat, kann sich erkältet fühlen.
Viele Menschen haben dann zum Beispiel Husten und Fieber.
Für die meisten Menschen ist das neue Virus nicht gefährlich.
Aber manche Menschen können daran sterben.
Zum Beispiel alte Menschen oder Babys.
Oder Menschen, die nicht genug Abwehr-Stoffe im Körper haben.
Das medizinische Fach-Wort für das Corona-Virus ist Sars-CoV-2.
Sie wird durch das Corona-Virus verursacht.
Das heißt:
Das Corona-Virus ist die Ursache für die Krankheit COVID-19.
Dann gibt es besondere Regeln zum Thema Arbeit.
Das Kurz-Arbeiter-Geld bekommen die Arbeiter und Arbeiterinnen dann von der Agentur für Arbeit.
Sie untersuchen dann die medizinische Proben. Also zum Beispiel Speichel. [Speichel ist ein anderes Wort für Spucke.] Oder Blut. Sie unter-suchen zum Beispiel: Hat eine Person das Corona-Virus im Körper oder nicht?
Eine Krankheit breitet sich schnell aus.
Nicht nur in bestimmten Gebieten.
Sondern auf der ganzen Welt.
Fast alle Menschen in Deutschland haben eine Sozial-Versicherung. Sie sind versichert, wenn etwas passiert. Zum Beispiel:
- Man wird schwanger.
- Man bekommt ein Baby.
- Man braucht Pflege.
- Man hat einen Arbeits-Unfall.
- Man hat eine Krankheit. Diese Krankheit wurde durch meine Arbeit ausgelöst.
- Jemand ist krank. Darum kann die Person weniger arbeiten.
- Man ist alt. Darum arbeitet man weniger. Oder gar nicht mehr.
In diesen Fällen bekommt man Geld von der Sozal-Versicherung.
Entgelt-Fortzahlung
Das heißt:
Wird mein Lohn weiter-gezahlt?
-
Sind Sie gesund?
Wollen Sie arbeiten?
Können Sie arbeiten?
Aber viele andere Menschen in Ihrer Firma haben COVID-19?Daran ist niemand Schuld.
Sie nicht.
Und der Chef oder die Chefin auch nicht.Dann kann Ihr Chef entscheiden:
In der Firma wird nicht mehr gearbeitet.
Sie müssen dann trotzdem bezahlt werden.
Auch wenn Sie nicht mehr arbeiten.Aber:
Man kann sich anders einigen.
Vielleicht gibt es Verträge dazu. -
Vielleicht entscheidet die Regierung:
Es gibt eine behördliche Infektions-Schutz-Maßnahme.Was heißt das?
Es kann heißen:
Sie dürfen nicht mehr arbeiten.Oder es kann heißen:
Sie müssen in Quarantäne.
Das heißt:
Sie dürfen keine anderen Menschen mehr treffen.In dieser Zeit kann Ihr Lohn weiter gezahlt werden.
Für eine Zeit von höchstens 6 Wochen.In Ihrem Vertrag steht etwas Anderes?
Ihr Lohn wird nicht weiter gezahlt?
Dann können Sie eine Entschädigung bekommen.
Eine Entschädigung ist Geld.Wird Ihr Lohn von Ihrem Chef oder Ihrer Chefin weiter-bezahlt?
Oder bekommen Sie Kranken-Geld?
Dann bekommen Sie keine Entschädigung.6 Wochen bekommen Sie genauso viel Geld.
Die Entschädigung ist genauso hoch wie Ihr Lohn.
Danach bekommen Sie Kranken-Geld.
Das ist weniger als Ihr Lohn.Ihr Chef oder Ihre Chefin kann sich dieses Geld zurück-zahlen lassen.
Kurz-Arbeiter-Geld
-
Viele Dinge verändern sich gerade durch das Corona-Virus.
Manche Firmen können nicht mehr arbeiten.
Oder sie arbeiten weniger.
Vielleicht bekommen die Arbeiter und Arbeiterinnen dann Kurz-Arbeiter-Geld.Der Chef oder die Chefin der Firma muss zuerst mit der Agentur für Arbeit sprechen.
Man muss dort einen Antrag stellen.
Die Agentur für Arbeit prüft es dann.
Und sie entscheidet darüber.
Kurz-Arbeiter-Geld kann für 12 Monate gezahlt werden.
Also ein Jahr lang.
Oder kürzer.Das Kurz-Arbeiter-Geld ist soviel wie das Arbeitslosen-Geld.
Mehr Informationen zum Kurz-Arbeiter-Geld gibt es auf der Internet-Seite der Agentur
für Arbeit:- Hier gibt es Informationen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
- Hier gibt es Informationen für Firmen.
Die Texte auf den Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Rechte und Pflichten bei der Arbeit
-
Dann können Sie nicht arbeiten.
Sie werden trotzdem weiter bezahlt.
6 Wochen lang zahlt Ihr Chef oder Ihre Chefin den Lohn weiter.
Danach bezahlt die Kranken-Kasse dafür. -
Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Das heißt:
Es steht nicht im Gesetz.
Nicht alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit von zu Hause aus.
Aber:
Sie können sich mit ihrem Chef einigen.
Oder:
Vielleicht steht es in Ihrem Arbeits-Vertrag?Im Moment arbeiten viele Menschen von zu Hause aus.
Damit sie sich nicht mit dem Corona-Virus anstecken.
Sprechen Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin darüber.
Vielleicht ist es möglich. -
Wie alt ist Ihr Kind?
Braucht es Betreuung?
Das heißt:
Muss jemand auf das Kind aufpassen?Zuerst müssen Sie gucken:
Kann jemand anderes auf das Kind aufpassen?
Zum Beispiel Ihr Partner oder Ihre Partnerin.
Aber vielleicht klappt das nicht.
Vielleicht gibt es keine andere Lösung.
Nur Sie können auf das Kind aufpassen.
Dann dürfen Sie zu Hause bleiben.
Vielleicht müssen Sie auch keinen Urlaub dafür nehmen.
Sprechen Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin darüber.
Vielleicht können Sie in der Zeit weiter bezahlt werden.
Vielleicht auch nicht.
Es muss geprüft werden.Nehmen Sie Urlaub, um auf Ihr Kind aufzupassen?
Dann werden Sie weiter bezahlt.Sprechen Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin darüber.
Finden Sie gute Lösungen.Wollen Sie mehr wissen zum Thema Eltern-Entschädigung?
Mehr Informationen finden Sie im Infektions-Schutz-Gesetz.
Hier finden Sie den Text.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache. -
Vielleicht werden wegen Corona Maßnahmen angeordnet.
Das heißt zum Beispiel:
Vielleicht entscheidet die Regierung:
Alle Menschen müssen zu Hause bleiben.
Vielleicht fahren auf manchen Strecken keine S-Bahnen und U-Bahnen mehr.
Manche Menschen kommen dann nicht an ihren Arbeits-Platz.
Sie können ihn nicht erreichen.Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin trägt das Wege-Risiko.
Das heißt:
Er oder sie ist für den Arbeits-Weg verantwortlich.
Nicht der Chef oder die Chefin.
Das heißt:
Dann werden Sie nicht bezahlt. -
Ihre Kollegen und Kolleginnen sind krank?
Sie wollen zu Hause bleiben?
Darauf haben Sie keinen Anspruch.
Das heißt:
Das steht so nicht im Gesetz.
Das hat sich durch das Corona-Virus nicht verändert.Aber man muss gucken:
Wie ist die Situation an Ihrer Arbeits-Stelle?
Haben Sie gemerkt:
Ihre Kollegen und Kolleginnen husten?
Das reicht nicht aus.
Ihre Arbeit ist wahrscheinlich nicht lebens-gefährlich für Sie.Oder wissen Sie:
Ihre Kollegen und Kolleginnen haben die Krankheit COVID-19?
Dann ist Ihre Gesundheit in Gefahr.Auch dann gilt:
Die Situation muss genau geprüft.
Es muss in jedem Einzel-Fall entschieden werden.
Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin darüber.
Vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung. -
Was sind Überstunden?
Zum Beispiel:
In meinem Arbeitsvertrag steht:
Ich arbeite jede Woche 40 Stunden.
Aber:
Viele Kollegen und Kolleginnen sind krank.
Mein Chef entscheidet:
Ich muss jeden Tag eine Stunde länger arbeiten.
Dann arbeite ich 45 Stunden pro Woche.
Das sind dann 5 Überstunden pro Woche.
Was steht in Ihrem Arbeits-Vertrag zum Thema Überstunden?
Steht da nichts zum Thema Überstunden?
Dann müssen Sie keine Überstunden machen.Steht in Ihrem Vertrag, dass Sie Überstunden machen müssen?
Geht die Arbeit sonst nicht weiter?
Das ist ein Schaden für die Firma.
Vielleicht gibt es keine andere Möglichkeit.
Die Überstunden werden dringend gebraucht.Das kann auch wegen des Corona-Virus nötig sein.
Viele Menschen sind krank.
Dann müssen die gesunden Menschen vielleicht Überstunden machen.Werden diese Überstunden bezahlt?
Auch das kommt auf Ihren Vertrag an.
Steht in Ihrem Vertrag, wie die Überstunden bezahlt werden?
Dann gilt der Vertrag.Steht es nicht in Ihrem Vertrag?
Aber Ihr Chef oder Ihre Chefin sagen:
Die Überstunden sind nötig?
Sie müssen die Überstunden machen?
Dann haben Sie ein Recht auf Bezahlung der Überstunden. -
Der Chef oder die Chefin darf nur mit einem guten Grund nach meiner Gesundheit fragen.
Er oder sie darf es nicht einfach so machen.Manchmal sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen krank.
Dann bekommen sie eine Krank-Meldung.
Man kann auch Arbeits-unfähigkeits-Bescheinigung.
Auf der Krank-Meldung steht kein Grund.
Die Krankheit steht nicht drauf.
Denn:
Der Chef oder die Chefin muss sie nicht wissen.Bei der Krankheit COVID-19 kann es anders sein.
Vielleicht hat ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die Krankheit COVID-19.
Dann darf der Chef danach fragen.
Denn:
Die anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen geschützt werden.
Sie sollen sich nicht anstecken.
Der Chef oder die Chefin müssen sie davor schützen.
Darum darf er Sie nach Ihrer Krankheit fragen. -
Arbeits-unfähigkeits-Bescheinigung ist ein anderes Wort für eine Krank-Meldung.
Manchmal fühlt man sich krank.
Man kann nicht arbeiten gehen.
Sind Sie länger als 3 Tage krank?
Dann brauchen Sie eine Krank-Meldung.Das heißt:
Man ist krank.
Man geht zum Arzt.
Der Arzt oder die Ärztin schreibt mich krank.
Er oder sie schreibt auch auf:
Wie lange werde ich wahrscheinlich krank sein?
Dann muss ich sofort meinem Chef oder meiner Chefin Bescheid sagen.
Ich kann es auch am Telefon machen.Der Chef oder die Chefin kann aber auch entscheiden:
Ich kann die Krank-Meldung später abgeben.
Oder der Chef oder die Chefin können sagen:
Ich brauche die Krank-Meldung gar nicht.
Am besten fragen Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin danach.Vielleicht können Sie nicht sofort eine Krank-Meldung bekommen.
Zum Beispiel, weil in der Arzt-Praxis zuviel los ist.
Dann können Sie die Krank-Meldung auch später abgeben.
Vielleicht werden Sie solange nicht bezahlt.
Dieses Geld muss Ihnen Ihr Chef oder Ihre Chefin dann später nach-zahlen. -
Eigentlich ja.
Veranstaltungen und Dienst-Reisen gehören zu Ihrer Arbeit?
Dann müssen Sie reisen.
Aber es gibt Ausnahmen.Ist die Reise unzumutbar für Sie?
Zum Beispiel weil sie gefährlich ist?
Dann muss man es im Einzel-Fall entscheiden.
Man muss zum Beispiel gucken:
Wohin geht die Dienst-Reise?
Oder:
Was für eine Veranstaltung ist es?
Ist es gefährlich?
Kann ich mich da mit dem Corona-Virus anstecken?Sprechen Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin darüber.
Vielleicht finden Sie zusammen eine Lösung. -
Der Chef oder die Chefin muss entscheiden:
Ist die Arbeit gefährlich für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
Das nennt man Gefährdungs-Beurteilung.Der Chef oder die Chefin muss dann gucken:
Wie können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gut geschützt werden?
Was muss man dafür tun?Zum Beispiel:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen mehr Abstand zueinander halten.
Oder:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen zu unterschiedlichen Zeiten arbeiten.
Damit sie weniger Kontakt haben.Auf diesen Internet-Seiten findet man Beispiele dafür:
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Pandemieplanung/Pandemieplanung_Node.html
- https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/2296762
- https://www.baua.de
- https://www.infektionsschutz.de
Die Texte auf den Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Manche Menschen arbeiten in einem Labor.
Sie arbeiten mit Viren oder Bakterien.
Sie müssen besonders geschützt werden.
Zum Beispiel durch Schutz-Kleidung.
Zum Beispiel Schutz-Handschuhe.
Oder durch einen Atem-Schutz.Diese Schutz-Kleidung müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ihren Chefs
bekommen.Vielleicht muss die Arbeit anders organisiert werden.
Man muss sich die Arbeits-Plätze genau angucken.
Nur dann kann man entscheiden:
Wie können die Arbeiter und Arbeiterinnen am besten geschützt werden?Und die Arbeiter und Arbeiterinnen brauchen gute Beratung.
Sie müssen wissen:
Wie kann ich mich selbst schützen?
Was muss ich beachten?Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen regelmäßig untersucht werden.
Regelmäßig heißt:
Die Untersuchungen sind immer wieder.
Nicht nur einmal. -
Der Chef oder die Chefin haben eine Fürsorge-Pflicht für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Das heißt:
Der Chef oder die Chefin sind verantwortlich.
Sie haben die Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.Darum kann Ihr Chef oder Ihre Chefin Sie nach Hause schicken, wenn Sie krank sind.
Sie werden dann weiter bezahlt.
Sie sind gesund?
Eigentlich könnten Sie arbeiten?
Aber Ihr Chef oder Ihre Chefin will vorsichtig sein und schickt Sie trotzdem zu Hause?
Das nennt man Annahme-Verzug.
Auch dann müssen Sie weiter bezahlt werden.
Und sie müssen die Zeiten nicht nach-arbeiten. -
Es gibt den Arbeits-Kreis COVID-19.
Er hat sich sehr schnell gegründet.
Der Arbeits-Kreis hat alle Informatonen dazu aufgeschrieben.
Hier finden Sie sie:
www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ/pdf/Empfehlungen-organisatorische-Massnahmen.pdf -
Grenz-Gänger heißt entweder:
Ich wohne in Deutschland.
Aber ich arbeite in einem Nachbar-Land.Oder es heißt:
Ich wohne in einem Nachbar-Land.
Aber ich arbeite in Deutschland.Da gibt es besondere Regeln.
In den deutschen Gesetzen steht:
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ist für ihren Weg zur Arbeit verantwortlich.
Das nennt man Wege-Risiko.Was passiert, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nicht zur Arbeit kommen kann?
Dann kann er oder sie nicht arbeiten.
Dann bekommt er oder sie auch kein Gehalt.Es gibt eine Ausnahme:
Vielleicht besprechen Sie etwas anderes mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin?
Vielleicht können Sie sich einigen.Kommen Sie gerade wegen des Corona-Virus nicht zu Ihrer Arbeit?
Sie können dafür keine Abmahnung bekommen.
Und Sie können auch nicht gekündigt werden.
Denn:
Es ist nicht Ihre Schuld.
Schuld ist das Corona-Virus.
Darum ist es eine Not-Lage.Grenz-Gänger von Deutschland in ein anderes Land
Sie leben in Deutschland.
Aber Sie arbeiten in einem Nachbar-Land?
Dann gilt das Arbeits-Recht aus dem anderen Land.
Das heißt zum Beispiel:Sie leben in Deutschland.
Aber Sie arbeiten in Frankreich.
Dort haben Sie auch Ihre Sozial-Versicherung.
Dann gelten beim Thema Arbeit für Sie die französischen Rechte und Gesetze.
Auch die Regeln und Gesetze zum Thema Kranken-Tage-Geld.
[Kranken-Tage-Geld heißt:
Wieviel Geld wird mir bezahlt, wenn ich längere Zeit krank bin?]
Und die Regeln und Gesetze zum Thema Kurz-Arbeiter-Geld.Sie arbeiten wegen der Corona-Krise von zu Hause?
Das ändert nichts.
Trotzdem ist die Firma in einem anderen Land.
Dann gelten die Rechte und Gesetze aus diesem Land.
Auch wenn Sie in Deutschland im Home Office arbeiten.Grenz-Gänger von einem anderen Land nach Deutschland
Sie leben in einem anderen Land.
Aber Sie arbeiten in Deutschland.
In der Firma wird nicht mehr gearbeitet.
Dann können Sie von einer deutschen Firma Kurz-Arbeiter-Geld bekommen.Sie arbeiten wegen der Corona-Krise von zu Hause?
Das ändert nichts.
Trotzdem ist die Firma in Deutschland.
Dann gelten die Rechte und Gesetze aus Deutschland.
Auch wenn Sie in einem anderen Land im Home Office arbeiten. -
Arbeits-medizinische Vorsorge ist ein Schutz für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Im Moment gibt es eine Corona-Pandemie.
Darum müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerade besonders gut geschützt werden.
Alle müssen sehr vorsichtig sein.
Der Schutz ist genauso wie in einer Arzt-Praxis.
Man muss gute Lösungen für alle finden.
Das kann im Notfall auch am Telefon sein.
Alle müssen gute Informationen und Beratung haben.
Wie werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor dem Corona-Virus geschützt? Sie sollen sich nicht mit dem Virus anstecken. Was kann man tun?
-
Ich habe bei meiner Arbeit Kontakt mit dem Corona-Virus. Wie kann ich gut geschützt werden?
Manche Menschen haben an ihrer Arbeit Kontakt mit dem Corona-Virus.
Zum Beispiel:- Ärzte und Ärztinnen
- Kranken-Schwestern und Kranken-Pfleger
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem Labor
Diese Menschen müssen besonders gut geschützt werden.
Zum Beispiel, weil sie kranke Menschen treffen und untersuchen.
Auch Menschen mit der Krankheit COVID-19.
Oder weil sie das Corona-Virus im Labor unter-suchen.Für diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es besondere Regeln.
Man kann sie in diesen Texten nach-lesen:- in der Bio-Stoff-Verordnung
- in den Technischen Regeln TRBA 100 und 250
Diese Texte sind nicht in Leichter Sprache.
In diesen Texten wird beschrieben:
Wie können diese Menschen geschützt werden?Das Corona-Virus ist sehr gefährlich.
Darum müssen sich Menschen in diesen Berufen besonders gut mit dem Virus auskennen.
Sie brauchen gute Informationen dazu.
Nur dann können sie gut und sicher mit dem Corona-Virus arbeiten. -
Manche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen treffen bei ihrer Arbeit viele Menschen.
Zum Beispiel im Supermarkt.
Oder in einer Apotheke.
Vielleicht treffen diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei ihrer Arbeit kranke
Menschen.
Auch Menschen mit der Krankheit COVID 19.
Man kann es nicht sicher sagen.
Aber es kann passieren.Auch diese Menschen müssen gut vor dem Corona-Virus geschützt werden.
Damit sie sich nicht anstecken.
Wie können diese Menschen geschützt werden?
Informationen dazu findet man in diesen Texten:- im Pandemie-Plan der Regierung in meinem Bundes-Land
- im Infektions-Schutz-Gesetz (Abkürzung: IfSG)
Manchmal kann auch der Chef oder die Chefin etwas verändern.
Sie sind dafür verantwortlich.
Sie müssen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schützen.
Und sie müssen sich gut beraten lassen.
Zum Beispiel von einem Betriebs-Arzt.
Oder von Fach-Leuten für Arbeits-Sicherheit.
Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte
-
Der Betriebs-Rat setzt sich für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein.
So können sie in der Firma mitbestimmen.
Die Mitglieder vom Betriebs-Rat werden gewählt.
Sie treffen sich regel-mäßig.
Das heißt:
Die Treffen sind nicht nur einmal.
Sie sind immer wieder.
An festen Terminen.Das geht jetzt nicht mehr.
Alle Treffen sind abgesagt.
Alle Menschen müssen Abstand halten.
Viele arbeiten von zu Hause aus.Können die Treffen am Computer statt-finden?
Oder am Telefon?Eigentlich nicht.
So steht es nicht im Gesetz.
Aber:
Gerade ist eine besondere Situation.
Das Corona-Virus verändert gerade vieles.Darum gelten ab jetzt die Sonder-Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie.
Sie gelten bis zum 31.12.2020.
In diesen Sonder-Regelungen steht:-
Es gibt Sitzungen dieser verschiedenen Gruppen:
Betriebs-Rat
Gesamt-Betriebs-Rat,
Konzern-Betriebs-Rat,
Jugend-Betriebs-Rat,
Auszubildenden-Vertretung,
Gesamt-Jugend,
Konzern-Jugend
Die Sitzungen dieser Gruppen können im Moment als Telefon-Konferenz oder Video-Konferenz stattfinden.
In diesen Sitzungen können die Gruppen auch etwas beschließen.
Wichtig ist aber:
Niemand sonst darf von den Inhalten der Sitzung wissen.
Niemand darf von den Beschlüssen erfahren.
Das muss sicher-gestellt sein.
Nur dann darf es Video-Konferenzen und Telefon-Konferenzen dieser Gruppen geben.Die Sitzungen dürfen nicht aufgenommen werden.
Die Anwesenden müssen beweisen, dass sie bei der Sitzung dabei waren.
Sie müssen es unterschreiben.
Das gilt auch, wenn etwas beschlossen wird.-
Diese Regeln gelten auch für den Wirtschafts-Ausschuss und die Einigungs-Stelle.
-
Treffen dieser Gruppen können im Moment als Telefon-Konferenz oder Video-Konferenz stattfinden.
Aber: Nur die Mitglieder dieser Gruppen dürfen davon wissen.
Nur sie dürfen wissen:
Worüber wird bei den Treffen gesprochen?
Und: Die Treffen dürfen nicht aufgenommen werden.
Das heißt:
Man darf keine Video-Aufnahmen von diesen Treffen machen.
Und keine Ton-Aufnahmen.
-
-
Sitzungen vom Betriebs-Rat dürfen als Telefon-Konferenz oder Video-Konferenz statt-finden.
Aber:
Die Video-Konferenz muss sicher sein.
Das heißt:
Man muss ein sicheres Programm dafür benutzen.
Damit alle Daten gut geschützt sind.
Das geht zum Beispiel mit den Programmen WebEx Meetings oder Skype.
Über diese Programme können alle Mitglieder vom Betriebs-Rat dabei sein.
Dann weiß man sicher:
Es sind nur die Menschen dabei, die dabei sein dürfen.
Sonst hört niemand mit.Wie macht man das?
Die Verbindung muss verschlüsselt sein.
Das heißt:
Sie ist sicher und geschützt.
Und:
Die Video-Konferenz ist nicht öffentlich.
Das bedeutet:
Nur die Mitglieder vom Betriebs-Rat können in die Video-Konferenz kommen.
Sonst niemand.Kommt doch jemand in die Video-Konferenz dazu?
Und die Person gehört nicht zum Betriebs-Rat?
Dann müssen alle sofort informiert werden.Sind Menschen mit Behinderung im Betriebs-Rat?
Auch sie müssen die Programme für die Video-Konferenz gut nutzen können.
Das heißt:
Die Programme müssen barriere-frei sein.
Zum Beispiel durch Unter-Titel. -
Die Regelung steht im Bundes-Gesetz-Blatt Teil I 2020 Nr. 24.
Der Text ist vom 28.05.2020.
Die Regelungen für Video-Konferenzen vom Betriebs-Rat stehen auf Seite 1051.
Sie können die Regelungen hier nach-lesen:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1044.pdf -
Diese Regelungen gelten rückwirkend.
Das heißt:
Sie gelten ab dem 1.2.2020.
Wurden die Beschlüsse nach diesem Datum gefasst?
Dann sind sie gültig. -
Ja.
Aber alle müssen sich an die Abstands-Regeln halten.
Und an die Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut. -
Nein. Nur der Betriebs-Rat selbst darf es entscheiden.
-
Ja. Auch diese Gruppen dürfen sich in Video-Konferenzen und Telefon-Konferenzen treffen.
-
Diese Gruppen dürfen sich auch in einer Telefon-Konferenz oder Video-Konferenz treffen:
-
Gesamt-Betriebs-Rat
-
Konzern-Betriebs-Rat
-
Jugend-Vertretung
-
Auszubildenden-Vertretung
-
Gesamt-Jugend-Vertretung
-
Gesamt-Auszubildenden-Vertretung
-
Konzern-Jugend-Vertretung
-
Konzern-Auszubildenden-Vertretung
Auch die Ausschüsse dieser Gruppen dürfen sich in einer Telefon-Konferenz oder Video-Konferenz treffen.
[In einem Ausschuss ist nur ein Teil der Gruppen-Mitglieder.
Man kann sagen:
Es ist eine Arbeits-Gruppe.] -
-
Ja.
Auch diese Gruppen dürfen sich in einer Video-Konferenz oder Telefon-Konferenz treffen.
Aber sie müssen keine Anwesenheits-Liste führen.
Das heißt:
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen keine E-Mail an den Vorsitzenden der Sitzung schicken. -
Nein.
Das geht nicht.
Die Mitglieder vom Betriebs-Rat müssen sich zuerst austauschen.
Sie müssen sich besprechen.
Das geht nicht in E-Mails.
Die Sitzung muss in einer Telefon-Konferenz oder Video-Konferenz statt-finden. -
Ja, das geht.
Auch eine Betriebs-Versammlung darf als Telefon-Konferenz oder Video-Konferenz statt-finden.
Aber:
Auch da dürfen nur Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Firma dabei sein.
Niemand sonst.
Und die Video-Konferenz darf nicht aufgezeichnet werden.
Das heißt: Es darf kein Video davon gemacht werden.
Und keine Ton-Aufzeichnung.Der Betriebs-Rat darf sich auch persönlich treffen. Aber dann muss man sich an die Regeln zum Arbeits-Schutz halten. Und an die Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit:
Ein Teil der Mitglieder der Betriebs-Versammlung trifft sich persönlich.
Und ein anderer Teil der Mitglieder wird in einer Video-Konferenz oder Telefon-Konferenz dazu-geschaltet. -
Nein, das geht nicht.
Auch in der Zeit der Corona-Pandemie sind die Betriebs-Räte wichtig.
Im Moment müssen manche Dinge schneller entschieden werden als sonst. Dann kann auch der Betriebs-Rat schnell entscheiden.
In einer Video-Konferenz oder Telefon-Konferenz.
Arbeitnehmer-Überlassung
-
Eine Firma kann ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an eine andere Firma ausleihen.
Das geht so:
Ein Arbeitnehmer ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einer Firma.
Manchmal arbeiten Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine Zeit lang für eine andere Firma.
Im Moment ist das auch so.
Wegen der Corona-Pandemie.
Zum Beispiel:
Im Moment haben Restaurants geschlossen.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Restaurants haben im Moment viel weniger Arbeit.
Oder sie arbeiten im Moment gar nicht.
Aber:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Supermärkten arbeiten gerade sehr viel.
Sie machen viele Überstunden.
Dann kann die Chefin von einem Restaurant entscheiden:
Ich mache eine Arbeitnehmer-Überlassung.
Ich verleihe meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Sie arbeiten im Moment nicht mehr in meinem Restaurant.
Sondern in einem Supermarkt.
So bekommen die Menschen im Supermarkt Unterstützung.
Und niemand muss entlassen werden.Das ist erlaubt.
Aber:- Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen einverstanden sein.
- Die Firma verleiht ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nur für eine bestimmte Zeit.
Nicht auf Dauer. - Es passiert wegen der Corona-Krise.
- Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen gleich behandelt werden.
Alle, die fest bei einer Firma arbeiten.
Und alle, die von einer anderen Firma ausgeliehen wurden.
Aber:
Nicht alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können von einer Firma zur anderen ausgeliehen werden.
Zum Beispiel:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus einem Bau-Gewerbe dürfen nicht alle Arbeiten in einer anderen Firma machen.
Manche Arbeiten dürfen nur Arbeiter und Arbeiterinnen machen.Mehr Einzelheiten zur Arbeitnehmer-Überlassung finden Sie im Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz.
Die Abkürzung für dieses Gesetz ist AÜG.
Es steht in § 1 Absatz 3 Nummer 2a.Das Zeichen § heißt Paragraph.
Ein Paragraph ist ein Teil von einem Gesetz.
So ähnlich wie ein Kapitel.