Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft konnte zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine Einigung zum vierten Paket zur Änderung der Krebsrichtlinie erzielt werden. Diese Einigung bildet die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Das Paket enthält Grenzwerte für drei krebserzeugende Stoffe.
Bei Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und die EU-Kommission wären damit insgesamt Grenzwerte für 28 der wichtigsten krebserzeugenden Stoffe und Verbindungen am Arbeitsplatz festgelegt. Das trägt dazu bei, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten EU einheitlich auf einem hohen Niveau zu verwirklichen.
Im Einzelnen geht es bei der Reform um drei Stoffe. Es sollen zwei Stoffe mit Grenzwerten neu in die Krebsrichtlinie aufgenommen werden (Acrylnitril, Nickelverbindungen) sowie ein bestehender Grenzwert abgesenkt werden (Benzol). In Deutschland existieren bereits für alle drei Stoffe Grenzwerte, die schon heute ein hohes Arbeitsschutzniveau gewährleisten.
Wenn Sie Interesse an weiteren Aktivitäten zum Kampf gegen den Krebs am Arbeitsplatz haben, finden Sie diese unter den folgenden Links:
Digitale Konferenz "STOP dem Krebs am Arbeitsplatz"
Roadmap on Carcinogens – Veranstaltungen und Aktivitäten (Englische Sprache)