Bestehende Berufe verschwinden und neue entstehen. Durch die Corona-Pandemie beschleunigt sich dieser Prozess. Weiterbildung ist ein wesentlicher Schlüssel, um Fachkräfte zu gewinnen und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen in Deutschland zu erhalten und zu erweitern.
Mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie reagiert die Bundesregierung auf diese Veränderungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben die Strategie gemeinsam auf den Weg gebracht. Mit der Strategie wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, nach dem gemeinsam mit den Sozialpartnern und in enger Abstimmung mit den Ländern eine Nationale Weiterbildungsstrategie entwickelt werden soll mit dem Ziel, alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder zu bündeln, sie entlang der Bedarfe der Beschäftigten und der Unternehmen auszurichten und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren.
Das Strategiepapier [PDF, 307KB] wurde am 12. Juni 2019 vorgestellt. Damit gibt es zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Weiterbildungsstrategie auf nationaler Ebene, die von Bund, Ländern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.
Die Nationale Weiterbildungsstrategie liefert Impulse, verbindliche Prüfaufträge und konkrete Zusagen aller Partner. Im Wandel der Arbeitswelt sollen Arbeitssuchende neue Chancen auf Beschäftigung bekommen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützt werden, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und Unternehmen dabei geholfen werden, ihren Fachkräftebedarf zu sichern.
Auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes erhalten Beschäftigte ein verbindliches Recht auf Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Gesetz beinhaltet zudem den Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn Unternehmen und ihre Mitarbeiter*innen als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben.
Hinter der Nationalen Weiterbildungsstrategie und dem Qualifizierungschancengesetz steht der Ansatz, Menschen nicht erst dann zu unterstützen, sich zu qualifizieren, wenn konkrete oder drohende Arbeitslosigkeit vorliegt, sondern frühzeitig und präventiv tätig zu werden. In Zukunft wird es nicht mehr nur um formale Abschlüsse, sondern gerade auch um eigene Kompetenzen gehen. Alle Erwerbstätigen sollen unterstützt werden, ihre Qualifikationen und Kompetenzen im Wandel der Arbeitswelt zu erhalten, anzupassen und ihnen selbstbestimmte Auf- und Umstiege im Berufsleben zu ermöglichen.
Auf unternehmerischer Seite soll insbesondere dort unterstützt werden, wo Unternehmen ihrer Verantwortung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gerecht werden können, wo Beschäftigte keinen Zugang zu den entsprechenden Qualifizierungsmöglichkeiten haben, oder dort, wo Personen die Herausforderungen des digitalen Wandels nicht alleine bewältigen können. Im besonderen Fokus stehen hier auf betrieblicher Ebene die kleinen und mittelständische Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen.
Seit der Veröffentlichung des Strategiepapiers im Sommer 2019 wird die Nationale Weiterbildungsstrategie zusammen von allen Partnern umgesetzt und nachgehalten. Zur vertieften Bearbeitung einzelner Handlungsziele der Strategie wurden sogenannte Themenlabore eingerichtet, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten verteilt über das Jahr 2020 stattgefunden haben. Ein Bund-Länder-Ausschuss hat als neue institutionelle Struktur zur verbesserten Abstimmung von Förder- und Beratungsmaßnahmen des Bundes und der Länder im Juni 2020 seine Arbeit aufgenommen.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" bereits zentrale Vereinbarungen aus der Strategie gesetzlich umgesetzt. Mit dem Gesetz wurde unter anderem ein Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses neu geschaffen. Zusätzlich wurde die Förderung strukturwandelbedingter Qualifizierungen für besonders gravierend betroffene Unternehmen ausgeweitet und zugleich ein Anreiz gesetzt werden, um Zeiten von Kurzarbeit zur Weiterbildung betroffener Beschäftigter zu nutzen.
Jenseits gesetzlicher Maßnahmen wurde z. B. ein Bundesprogramm für den Aufbau von Weiterbildungsverbünden gestartet. Ziel ist es, durch eine entsprechende Förderung die Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken. Erste Projekte sind Ende 2020 bereits gestartet.
Mit einem zentralen Online-Einstiegsportal zur beruflichen Weiterbildung sollen die Transparenz verbessert und die Orientierung für Weiterbildungsinteressierte erleichtert werden. Zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit wird an der Umsetzung gearbeitet des Portals gearbeitet.
Im Juni 2021 wird die Bundesregierung mit den Partnern einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie vorlegen.