- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Einstiegsqualifizierung
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Assistierte Ausbildung
- Außerbetriebliche Berufsausbildung
- Wer sind Ihre Ansprechpartner*innen vor Ort?
Junge Menschen stehen am Anfang ihres beruflichen Lebensweges. Soweit sie Unterstützung beim Übergang in eine duale Berufsausbildung oder in eine Beschäftigung benötigen, halten die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter entsprechende Dienstleistungen hierfür bereit. Dazu gehören u.a. die kostenlose Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsangebote, aber auch Leistungen zur Förderung der oder bei Aufnahme der Berufsausbildung. Des Weiteren profitieren junge Menschen von den Leistungen des Arbeitsförderungsrechtes.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Die in der Regel bis zu zwölf Monate dauernden Maßnahmen, die von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt werden, geben jungen Menschen durch praktische Erfahrungen Einblicke in verschiedene Berufsfelder und vermitteln die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres. Die inhaltliche Ausgestaltung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt anhand des Fachkonzepts für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung ist inhaltlich offen – ohne Benennung einer Mindest- oder Höchstförderdauer – gestaltet, sodass bei der Konzeption einzelner Maßnahmen nach dem Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit auch besondere Bedürfnisse und Problemlagen von jungen Menschen aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuch II Berücksichtigung finden können.
In einer umfassenden Eignungsanalyse werden vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, aber auch schulische, theoretische und praktische Handlungsbedarfe festgestellt. Ein individueller Förderplan legt die einzelnen Schritte zur Aufnahme einer Berufsausbildung fest. Die Teilnehmenden besuchen die Berufsschule und den Stütz- und Förderunterricht beim Träger. Berufspraktische Inhalte werden in den Werkstätten des Trägers und durch Praktika bei Arbeitgebern vermittelt. Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleiter unterstützen die Teilnehmenden kontinuierlich bei allen Problemen der beruflichen Eingliederung. Systematische sozialpädagogische Angebote fördern soziale Kompetenzen und geben Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten.
Junge Menschen ohne Schulabschluss können im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch. Phasen zum Erlernen berufspraktischer Fähigkeiten und sozialer Qualifikationen werden durch Zeiten theoretischer Wissensvermittlung ergänzt.
Außerdem können junge Menschen durch eine berufsvorbereitende Maßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz im Rahmen eines niedrigschwelligen Angebots an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Die Regelförderdauer beträgt auch hier zwölf Monate. In Einzelfällen ist eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate möglich. Entsprechende Maßnahmen können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent der Kosten beteiligen.
Einstiegsqualifizierung
Bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle gefunden haben sowie junge Menschen die benachteiligt oder noch nicht für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung geeignet sind, können durch eine Einstiegsqualifizierung unterstützt werden. Eine Einstiegsqualifizierung wird als betriebliches Langzeitpraktikum in einem Betrieb durchgeführt. Die Teilnehmenden sollen in dieser Zeit Grundlagen für ihre berufliche Handlungsfähigkeit erwerben. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der Ausbildungsberufe. Auf Antrag der / des Teilnehmenden stellt die zuständige Kammer ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. Gegebenenfalls ist die Anrechnung auf eine anschließende Berufsausbildung (§ 8 Berufsbildungsgesetz) möglich.
Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können Zuschüsse zur Vergütung des Praktikums erhalten. Der Zuschuss zur Vergütung ist auf 247 Euro monatlich begrenzt. Zusätzlich wird ein pauschalierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag für den Teilnehmenden bzw. die Teilnehmende geleistet. Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung können zudem durch Übernahme der Fahrkosten gefördert werden.
Berufsausbildungsbeihilfe
Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn ein entsprechender Bedarf besteht, sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.
Ziele der Förderung sind die Überwindung finanzieller Schwierigkeiten, die einer beruflichen Qualifizierung entgegenstehen, die Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt und die Sicherung und Verbesserung der beruflichen Mobilität. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung der / des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten / der Ehegattin bzw. des Lebenspartners / der Lebenspartnerin.
Die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient, oder an der Vorphase der Assistierten Ausbildung wird einkommensunabhängig gefördert. Dabei werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten unabhängig vom Einkommen teilweise pauschaliert übernommen.
Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Pflichtleistung der aktiven Arbeitsförderung. Sie wird während einer betrieblichen Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Vorphase der Assistierten Ausbildung oder einer außerbetrieblichen Berufsausbildung geleistet, sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
In besonders gelagerten Fällen ist die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe während einer Zweitausbildung nach pflichtgemäßem Ermessen möglich. Vereinzelt fehlt jungen Menschen trotz erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung im erlernten Beruf eine Perspektive. Eine zweite Berufsausbildung, die erst berufliche Perspektiven schafft, darf in diesen Fällen aber nicht daran scheitern, dass Auszubildenden trotz bestehenden Bedarfs die finanziellen Mittel fehlen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Assistierte Ausbildung
Durch die Assistierte Ausbildung sollen mehr junge Menschen mit Unterstützungsbedarf zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung im dualen System geführt werden. Teilnehmende und Ausbildungsbetriebe können im Rahmen der Assistierten Ausbildung vor (Vorphase) und während (begleitende Phase) einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden. Um den individuellen Bedarfen der Ausbildungssuchenden und der Auszubildenden Rechnung zu tragen, ist das Instrument sehr flexibel gestaltet. Während der Berufsausbildung richten sich Umfang und Intensität der Unterstützung danach, was der oder die Auszubildende konkret an Unterstützung benötigt. Ihnen steht beim Träger der Assistierten Ausbildung eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung. In Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Ländern können regionale Besonderheiten berücksichtigt werden.
Auch Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung sowie der jeweilige Betrieb können durch die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung unterstützt werden.
Im Rahmen der Assistierten Ausbildung werden Angebote zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie zur sozialpädagogischen Begleitung erbracht.
Leistungen der Assistierten Ausbildung können auch nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung einer mit Assistierter Ausbildung geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden.
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Für benachteiligte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht erfolgreich ist, kann eine außerbetriebliche Berufsausbildung gefördert werden. Während dieser Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, den Übergang der jungen Menschen in eine betriebliche Berufsausbildung zu fördern. Der Anteil betrieblicher Ausbildungsphasen je Ausbildungsjahr muss angemessen sein. Bei erfolgreichem vorzeitigem Übergang kann eine Prämie an den Träger geleistet werden.
Die außerbetriebliche Berufsausbildung kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist und zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Eine Benachteiligung braucht in diesem Fall nicht vorzuliegen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z.B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Soweit dies zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist, kann auch eine zweite Berufsausbildung gefördert werden.
Die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung kann nur in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erfolgen.
Wer sind Ihre Ansprechpartner*innen vor Ort?
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und/oder die Fachkräfte in den Jobcentern.