Arbeitsrecht

Anspruch auf Brückenteilzeit

Hier können Sie überprüfen, ob die Brückenteilzeit für Sie in Frage kommt.

Welche Art von Teilzeit käme für Sie in Frage?

a) Neu seit 1.1.2019: Brückenteilzeit

Hier besteht im Unterschied zu anderen Teilzeiten keine Pflicht zur Angabe eines Grundes. Dennoch gibt es einiges zu berücksichtigen und nicht immer besteht ein gesetzlicher Anspruch. Ob Sie diesen Anspruch haben, erfahren Sie hier.

b) Elternteilzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Mehr Infos finden Sie auf der Website des Familienministeriums.

c) Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei Pflegefällen in der Familie. Beschäftigte können sich bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen. Mehr Infos auf dieser Website des Familienministeriums.

d) Pflegezeit

Beschäftigte haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. mehr Infos auf dieser Website des Familienministeriums.

e) Weitere Teilzeitmodelle

Diese sieben Teilzeitmodelle verbessern die Chancen für Arbeitnehmer, eine ausgewogene Work-Life-Balance zu finden. Arbeitgebern geben sie Vorschläge in die Hand, ihr Unternehmen nicht nur effizient und kundenfreundlich zu führen, sondern auch eine hohe Motivation der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Brückenteilzeit

Habe ich Anspruch auf die Brückenteilzeit? Diese Frage lässt sich mit untenstehendem Klickpfad beantworten. Einfach Schritt für Schritt eine Auswahl treffen und erfahren, was gilt.

Hinweis: Dieses Angebot dient nur zur Orientierung. Die angezeigten Informationen erheben nicht den Anspruch der vollständigen Berücksichtigung aller Spezialfälle.