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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Gesetze

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • Abkürzung: LärmVibrationsArbSchV
  • Datum des Inkrafttretens: Mar 9, 2007

Die Bundesregierung hat mit der neuen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung, LärmVibrationsArbSchV) die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen Arbeitgeber, deren Be­schäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, dafür sorgen, dass bestimmte Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz eingehalten bzw. bei deren Überschreiten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen wer­den.

Die Grenzwerte wurden bei der Umsetzung der EG-Lärmrichtlinie auf den Stand der wissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnisse festgelegt und verbindlich gemacht. Mit der neuen Verordnung wird in den Betrieben mehr Sicherheit und Ge­sundheitsschutz für Beschäftigte gewährleistet. Besonders der sich ausbreitenden Lärmschwerhörigkeit wird begegnet, die seit langem an der Spitze der Berufskrank­heiten steht und die Kassen der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich belastet. Des Weiteren soll mit der neuen Verordnung Gesundheitsschäden durch Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen entgegengewirkt werden

Gesetz im Wortlaut