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Das trägerübergreifende Persönliche Budget: Der bundesweite Modellversuch - BMAS

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Datum: 28.09.2009

Das trägerübergreifende Persönliche Budget: Der bundesweite Modellversuch

Logo: Persönliches Budget

Mit der Kodifikation des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen wurde geschaffen. In dessen Mittelpunkt steht nicht mehr der behinderte Mensch als Objekt der Fürsorge sondern der selbstbestimmte behinderte Mensch mit individuellem Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe.

Ausdruck dieses Paradigmenwechsels ist das "Persönliche Budget". Mit der neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Die behinderten Menschen als Experten in eigener Sache können den "Einkauf" von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets ist § 17 Abs. 2 bis 6 SGB IX mit Konkretisierungen in den einzelnen Leistungsgesetzen.

Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen. Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen konkretisiert. Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen. Bis Ende 2007 war die Leistungsform Persönliches Budget auf pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen des zuständigen Leistungsträgers beschränkt, um die Einführung in Modellregionen zu erproben. Seit 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets.

Nach § 17 Abs. 6 SGB IX wurden Persönliche Budgets in der Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2007 in acht Modellregionen in der Bundesrepublik Deutschland erprobt. Von Oktober 2004 bis Juni 2007 begleiten die Universitäten Tübingen, Dortmund und die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen, im Auftrag des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, jetzt Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses Modellprojekt. Das Forschungsvorhaben selbst endete zum 30. Juni 2007.

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