1,25 Millionen Euro Förderung für Projekte im EJ 2010
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Kommission stellen im Rahmen des Europäischen Jahres 2010 (EJ 2010) 1,25 Millionen Euro für die Förderung von Projekten bereit.
Dem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen - die Frist endete am 28.9.2009 - sind Wohlfahrts- und Betroffenenverbände, Initiativen, Vereine und freie Träger aus allen Teilen Deutschlands gefolgt. Insgesamt wurden ca. 800 Projektvorschläge eingereicht. Ziel ist, zwischen 30 bis 50 Projekte finanziell zu unterstützen. Einige der Projekte werden im Rahmen der Auftaktveranstaltung zum EJ 2010 am 25. Februar 2010 in Berlin vorgestellt.
Auswahlverfahren:
Die eingegangenen Projektvorschläge werden nun von der Nationalen Durchführungsstelle im BMAS begutachtet und auf ihre Eignung zur Förderung geprüft. Dazu wurde ein detalliertes Bewertungsverfahren entwickelt. Es stellt sicher, dass alle Anträge auf Basis der vorab vereinbarten Förderkriterien beurteilt werden.
Herausgehobene Kriterien bei der Bewertung sind:
- Handlungskonzept
- Arbeits- und Zeitplan
- Finanzierungsplan.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist die Grundlage für die Auswahl der zu fördernden Projekte. Bei der Auswahl wird eine angemessene Verteilung auf die Bundesländer sowie auf die drei Themenfelder des EJ 2010 berücksichtigt.
Das Auswahlverfahren im Überblick:
| 28.09.2009 | Ablauf der Frist für die Einreichung von Projektanträgen |
| Anfang Dezember | Beratung des Programmbeirats über Projektförderung |
| Anfang Dezember | Übermittlung des Gesamtfinanzierungsplan an die EU Kommission |
| Januar 2010 | Entscheidung über die geförderten Projekte |
| 25.02.2010 | Vorstellung ausgewählter Projekte im Rahmen der Auftaktveranstaltung in Berlin |
