Schwerpunkte:
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.
Wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer dies nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält Sozialhilfe. Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für Jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann.
Tragendes Prinzip der Sozialversicherung ist die Mitwirkung und Mitbeteiligung der Betroffenen durch Organe, in die sie ihre gewählten Vertreter entsenden.
Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Diese umfasst insbesondere medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, finanzielle Entschädigungsleistungen und Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes.