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Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird abgesenkt - BMAS

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Datum: 15.10.2008

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird abgesenkt

Zum Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung und der Verordnung über die Erhebung von Beiträgen zur Arbeitsförderung erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundeskabinett hat heute die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent ab dem 1. Januar 2009 beschlossen. Zusätzlich wird der Beitragssatz vorübergehend vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2010 durch Rechtsverordnung auf 2,8 Prozent abgesenkt. Das Kabinett stimmte in diesem Zusammenhang sowohl einem Gesetzentwurf als auch einer Verordnung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zu.

In der Kombination werden die Ziele einer größtmöglichen Beitragssatzsenkung sowie einer langfristig stabilen Finanzplanung für die Bundesagentur für Arbeit miteinander vereint. Die vorübergehende Erhebung von Beiträgen nach einem Beitragssatz in Höhe von 2,8 Prozent führt zu einer Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Entlastung ist auf Grund der hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit (rund 15 - 16 Mrd. Euro zum Ende des Jahres 2008) und der deutlich gesunkenen Arbeitslosigkeit - die Arbeitslosenquote lag Ende September bei 7,4 Prozent - vorübergehend möglich, ohne dass dies zu Defiziten bei der Bundesagentur für Arbeit führt.