Kabinett stärkt arbeitsmedizinische Vorsorge
Das Bundeskabinett hat am 27. August 2008 den Entwurf einer Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Mit dem Wandel der Arbeitswelt und der demographischen Entwicklung gewinnt die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bedeutung. Sie ist ein Schlüssel zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Dabei geht es um individuelle Aufklärung und Beratung der Beschäftigten zu Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und Gesundheit.
Mit der Verordnung werden Regelungen im staatlichen Recht und in Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Sie regelt Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten und schafft mehr Transparenz bei Pflicht- und Angebotsuntersuchungen. Zugleich stärkt sie das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Durch die neue Verordnung sollen Verbesserungen in derzeit noch zuwenig beachteten Bereichen, z.B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, erreicht werden. Eine zentrale Rolle übernimmt der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten wird.
Infos und Materialien zum Thema:
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