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Ergebnisse des Symposiums zur EuGH-Rechtsprechung im BMAS - BMAS

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Datum: 16.07.2008

Ergebnisse des Symposiums zur EuGH-Rechtsprechung im BMAS

Redner auf dem Symposium

Das BMAS hat am 26. Juni das Symposium "Die Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auf das Arbeitsrecht der Mitgliedstaaten" veranstaltet. Im Mittelpunkt standen dabei die aktuellen EuGH-Urteile Viking, Laval, Rüffert und Kommission/Luxemburg.

Die Urteile Viking und Laval betrafen das Verhältnis des Streikrechts einerseits und der Grundfreiheiten der Unternehmen im Binnenmarkt andererseits. In den Entscheidungen Rüffert und Kommission/Luxemburg sah der EuGH nationale Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als unvereinbar mit der Entsende-Richtlinie und der Dienstleistungsfreiheit an.

Dank der Teilnahme renommierter Expertinnen und Experten fand das Symposium auf hohem Niveau statt. Viele Referentinnen und Referenten sprachen das grundsätzliche Verhältnis von Grundrechten und Grundfreiheiten an. Sie kritisierten dabei die Tendenz des EuGH, die Grundfreiheiten (Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit) über die Grundrechte (Streikrecht) zu stellen. Der Auslegung der Entsende-Richtlinie durch den EuGH wurde von einigen Rednerinnen und Rednern insoweit widersprochen, als dass sie das in der Richtlinie enthaltene Günstigkeitsprinzip aushöhle; es wurde darauf hingewiesen, dass die Richtlinie Mindeststandards für den Arbeitnehmerschutz und nicht, wie vom EuGH ausgelegt, zugleich Höchststandards enthalte.

Als Reaktionsmöglichkeit auf die Urteile auf europäischer Ebene wurde eine Umgestaltung der Entsende-Richtlinie vorgeschlagen. Außerdem wurde die Möglichkeit einer Änderung der Rechtsprechung im Hinblick auf ein mögliches Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon und der darin enthaltenen sozialen Querschnittsklausel diskutiert. Des Weiteren wurde deutlich, dass die Position des Europäischen Parlaments zu den diskutierten Urteilen weitere wichtige Impulse für die Diskussion auf europäischer Ebene geben kann.

Als Handlungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene wurde der verstärkte Gebrauch von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorgeschlagen. Der DGB forderte die Einführung eines allgemein gesetzlichen Mindestlohnes.

In Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht wird eine Dokumentation über das Symposium herausgegeben werden. Im Folgenden können die Beiträge der Referentinnen und Referenten abgerufen werden, soweit sie bereits vorliegen.

Infos und Materialien zum Thema: