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Wohneigentum wird Teil der Altersvorsorge - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Rente
Typ: Artikel

Datum: 20.06.2008

Wohneigentum wird Teil der Altersvorsorge

Gruppe von Menschen Der Deutsche Bundestag hat das Eigenheimrentengesetz verabschiedet. Wer einen Riestervertrag anspart, soll dieses Geld künftig auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung des Eigenheims nutzen können. Wohneigentum wird somit zu einem Teil der Altersvorsorge. Darüber hinaus gilt nunmehr auch der Darlehensvertrag als begünstigtes Anlageprodukt und  kann über die Riesterförderung bezuschusst werden. Vorraussetzung dafür ist, dass das Darlehen für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt wird.

Mit dem Eigenheimrentengesetz werden außerdem zwei wichtige Regelungen getroffen:

Durch einen so genannten Berufseinsteiger-Bonus wird insbesondere für junge Menschen ein Anreiz geschaffen, frühzeitig mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen. Eine Gruppe, die bisher nur unterdurchschnittlich von der Riesterförderung Gebrauch machte. Unmittelbar Zulageberechtigte erhalten einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage bei Abschluss eines Vertrages. Junge Versicherte bis zum 25. Lebensjahr können durch die erwartungsgemäß lange Laufzeit der Verträge besonders stark von den Zinseffekten profitieren.

Mit dem Eigenheimrentengesetz wird zusätzlich der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Personen, die durch vollständige Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit daran gehindert sind, Anwartschaften auf Altersvorsorge aufzubauen, gelten zukünftig als unmittelbar förderberechtigt.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten. 

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