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Der Sozialstaat wirkt - BMAS

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Typ: Artikel

Datum: 23.05.2008

Der Sozialstaat wirkt

Foto: Menschen in einer Fussgängerzone Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich Ende Juni mit einer zwischen den Ministerien abgestimmten Fassung des 3. Armuts- und Reichtumsbericht befassen und diesen der Öffentlichkeit vorlegen.

Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geht von einem Armutsrisiko von 13% im Jahr 2005 aus - das ist ein Prozent mehr als im Jahr 2004. Das heißt, 13% der Bevölkerung in Deutschland verfügen über ein Einkommen, welches geringer war als 60% des Durchschnittseinkommens. Insbesondere Arbeitslose, Beschäftigte im Niedriglohnbereich, Menschen ohne Berufsausbildung, Alleinerziehende sind Gruppen, die besonders von Armut betroffen sind.

Sozialstaatliche Transferleistungen  wie das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe oder die Grundsicherung für Ältere  und Erwerbsgeminderte und familienpolitische Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, das früherer Erziehungsgeld oder Wohngeld haben die Armutsrisikoquote 2005 halbiert, in der Kinderarmut gar auf fast ein Drittel gesenkt. Im europäischen Vergleich reduziert Deutschland Armut durch Sozialtransfers am wirksamsten, neben Ländern wie Schweden, Finnland oder den Niederlanden. Der Sozialstaat wirkt also armutsvermeidend.

Besorgniserregend ist die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Hier hilft die Einführung von Mindestlöhnen.

Die im 3. Armuts- und Reichtumsbericht verwendeten Daten, insbesondere zur Armutsrisikoquote, stützten sich primär auf die amtliche Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC), während in den vorherigen Berichten primär Daten der ebenfalls amtlichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verwendet wurden. Ergänzend werden Daten der nicht-amtlichen Erhebung Soziooekonomisches Panel (SOEP) des DIW genutzt. Der Bericht ist daher nur bedingt mit denen der ersten beiden Berichte vergleichbar. Die Entscheidung für eine neue Datengrundlage war erforderlich, da die EVS nur alle fünf Jahre erhoben wird und somit für den dritten Bericht keine neuen Ergebnisse zur Verfügung standen.

Die ausschlaggebenden Gründe für die Entscheidung zur Verwendung von EU-SILC waren, dass

  • EU-SILC eine amtliche Statistik ist,
  • EU-SILC eine europäisch vergleichbare Datenbasis ist und
  • auf Basis EU-SILC viele Indikatoren berechnet sowie Berichte der EU und der Mitgliedstaaten erstellt werden.

Die Erhebung EU-SILC liegt bisher für zwei Jahre vor (2004 und 2005). Die positive wirtschaftliche Entwicklung seit 2005 spiegel sich in den Daten nocht nicht wieder. Die EU-weite Erhebung  wird auch in Zukunft die Datengrundlage für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung bilden.

Klar ist:  Der Wechsel der Datengrundlage bedeutet keinen qualitativen Verlust.