Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich.
Im Frühjahr 2010 wird die Bundesregierung Kontakt mit den Verbänden und anderen Institutionen aufnehmen, die am Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention beteiligt sind. Dieser Prozess, der in einem Aktionsplan der Bundesregierung münden soll, hat hohe Priorität.
