| |

Regionalkonferenz zum Persönlichen Budget für Hamburg und Schleswig-Holstein in Lübeck - BMAS

Navigationsmenüs


Startseite

Standort-Anzeiger:

Ihr aktueller Standort: Startseite > Regionalkonferenz zum Persönlichen Budget für Hamburg und Schleswig-Holstein in Lübeck

Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Datum: 28.01.2008

Regionalkonferenz zum Persönlichen Budget für Hamburg und Schleswig-Holstein in Lübeck

Logo: Persönliches Budget

In Lübeck ist am heutigen Montag, den 28. Januar, die erste Regionalkonferenz 2008 zum Persönlichen Budget eröffnet worden. Die Konferenz wurde vom Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein organisiert.

In diesem Jahr werden noch sieben weitere Regionalkonferenzen folgen. Darin soll über den seit 1. Januar 2008 geltenden Rechtsanspruch zum Persönlichen Budget informiert werden. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Behinderte Menschen und ihre Angehörigen, Vertreter kommunaler Rehabilitationsträger, sozialer Einrichtungen,  des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales diskutieren in Lübeck das Persönliche Budget. Dabei stehen die Frage nach der Entwicklung eines allgemein gültigen Verfahrens zur Erfassung des Assistenz- und Unterstützungsbedarfes sowie die Chancen des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen im Vordergrund.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Franz Thönnes, SPD erklärte:

Für behinderte Menschen bringt das neue Jahr mehr Selbstbestimmung. Der 1. Januar 2008 war ein guter Tag für behinderte Menschen in Deutschland: An diesem Tag startete der Rechtsanspruch zur neuen Leistungsform des Persönlichen Budgets. Dieses steht für eine neue Behindertenpolitik, die sich am Leitbild des selbständigen und selbstbestimmten behinderten Menschen orientiert.

Dieses Leitbild hat Auswirkungen auf die Art der Leistung für Rehabilitation und Teilhabe: Anstelle von fest definierten Betreuungs-, Eingliederungs-, Dienst- oder Sachleistungen einzelner Träger kann nun auch ein individuelles Persönliches Budget in Form einer Geldleistung oder eines Gutscheins beantragt werden. So können Menschen mit Behinderungen nach eigenen Wünschen entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen. Sie werden zum selbstbestimmenden Kunden oder gar zum Arbeitgeber in eigener Sache. Alle Sozialleistungsträger, insbesondere aber deren gemeinsame Servicestellen, die sich überall in Deutschland gegründet haben, stehen für Auskünfte und Antragsannahmen zur Verfügung.

Günter Ernst-Basten, Geschäftsführer des Paritätischen Landesverbandes Schleswig-Holstein, betonte, dass das Persönliche Budget nach wie vor eine große Herausforderung für alle Beteiligten darstelle:

Menschen mit Behinderung erhalten über das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, aber nicht immer die erforderliche unabhängige Beratung und Assistenz zur Umsetzung. Leistungserbringer müssen sich auf einen Preis- und Qualitätswettbewerb einstellen und Angebote individueller gestalten. Die Leistungsträger müssen lernen, die Grenzen zwischen den Leistungsgesetzen zu überwinden und ein transparentes und fundiertes Verfahren zur Feststellung des Teilhabebedarfes zur Verfügung stellen.

Christiane Neudert, Dezernentin für Soziales der Stadt Gera, betonte, dass der personenzentrierte Ansatz die notwendige Strategie darstellt, um die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu verwirklichen. Mit dem Persönlichen Budget sei eine Leistungsform geschaffen worden, die sich am individuellen Teilhabebedarf des Menschen mit Behinderungen orientiere und nicht ausschließlich auf die Nutzung der vorhandenen Angebote der Leistungserbringer abstelle.

Auf der Regionalkonferenz in Lübeck wurden alle Beteiligten - insbesondere die Sozialleistungsträger und die Servicestellen - dazu aufgerufen, sich an der Umsetzung des Persönlichen Budgets aktiv zu beteiligen.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget unter http://www.budget.bmas.de/ und http://www.budget-tour.de/